SSRQ ZH NF I/1/11 24-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, par Sandra Reisinger
Citation : SSRQ ZH NF I/1/11 24-1
Licence : CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Passkontrollen der Soldaten bei den Stadttoren
1656 février 4.
Description de la source
- Cote : StAZH III AAb 1.4, Nr. 47
- Date : 1656 février 4 Tradition : Einblattdruck
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 25.5 × 20.5
- Langue : allemand
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Nachweis
- Schott-Volm, Repertorium, S. 892, Nr. 1030
Commentaires
Dieses kurze Mandat wurde während des Ersten Villmergerkrieges, einer militärische Auseinandersetzung zwischen den reformierten Orten ZürichLieu : , BernLieu : und SchaffhausenLieu : sowie den katholischen Orten LuzernLieu : , UriLieu : , SchwyzLieu : , UnterwaldenLieu : und ZugLieu : , erlassen. Auslöser für den Krieg waren die Ablehnung eines neuen eidgenössischenOrganisation : Bundes durch die katholischen Orte sowie die Aufnahme mehrerer reformierter Flüchtlinge aus ArthLieu : in ZürichLieu : . Am 6. Januar 1656 erfolgte die Kriegserklärung von ZürichLieu : und BernLieu : . Kurz danach besetzte ZürichLieu : Teile des ThurgausLieu : und belagerte die Stadt RapperswilLieu : . Bereits am 24. Januar 1656 erfolgte die entscheidende Schlacht bei VillmergenLieu : , wo BernerLieu : Truppen den LuzernerLieu : und ZugerLieu : Truppen unterlagen. ZürichLieu : musste nach einem Sturmangriff die Belagerung RapperswilsLieu : am 3. Februar abbrechen. Im Anschluss daran kam es zu Friedensverhandlungen, die in den Dritten Landfrieden vom 7. März 1656 mündeten (HLS, Villmergerkrieg, Erster).
Texte édité
Us erkantnuß und befelch / auch by
hoher straaff und ungnad / myner Gnaͤdig Herren / sol
von den Wachten vor den Thoren niemands mehr / uß eim ald anderen
Laͤger oder Quartier / dahin jeder gehoͤrt / ohne authentische Paßporten
von der Generalitet / oder dem bestellten Commandanten des Orts / daher einer komt / eyn- noch durchgelassen / sonder vilmehr ein soͤlicher von der
Wacht / alsobald verwahrlich angenommen / und uf das RahthußLieu : gefuͤhrt werden / damit man ihne / umb syne allharokunft und verlassung
syner Companey / von Oberkeits wegen / gebuͤrend zured stellen koͤnne.
Gegeben Montags / den 4. Hornung / eintusend / sechshundert / fuͤnftzig und sechs JahreDate : 04.02.1656 (). PraesentibChangement de policePraesentibus. Herr Burgermeister RahnPersonne : : und beyde
RaͤhtOrganisation : .
Patente
im krieg 1636
vom 4. februarDate : 04.02.1636 ().1
Résumé