SSRQ ZH NF II/3 39-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 39-1
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Bestätigung des Rechts des Klosters Einsiedeln, in Schwerzenbach über Eigen und Erb zu richten
1490 juillet 19.
Description de la source
- Cote : KAE M.D.2
- Date : 1490 juillet 19 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 33.5 × 18.5
- 1 sceau :
- Stadt ZürichPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, lié dans un sachet de lin
- Langue : allemand
-
Regest
- Morel, Regesten, Nr. 1058
Commentaires
SchwerzenbachLieu : gehörte zur Herrschaft GreifenseeLieu : , doch verfügte auch das Kloster EinsiedelnLieu : Organisation : über namhaften Besitz, den es wahrscheinlich von seinen Kastvögten, den Herren von RapperswilOrganisation : , erhalten hatte (Frei 2004, S. 22-26, S. 32-34). Seine Rechte waren in einem Hofrodel dokumentiert, der neben SchwerzenbachLieu : auch für BrüttenLieu : , IllnauLieu : , ErlenbachLieu : , StäfaLieu : und weitere Höfe des Klosters EinsiedelnLieu : Organisation : galt (Halter-Pernet 2014, S. 93-99, mit Edition S. 347-351). Nach dem Erwerb der Herrschaft GreifenseeLieu : versuchten die Vögte zusehend, die klösterlichen Herrschafts- und Gerichtsrechte einzuschränken. So beklagten sich die Vertreter des Klosters nicht nur wie im vorliegenden Fall über Eingriffe in ihre Gerichtskompetenz, sondern – wie für 1544 belegt – auch über die Entfremdung der Eigenleute in SchwerzenbachLieu : , welche ihre Abgaben nicht mehr dem Kloster, sondern dem Vogt von GreifenseeLieu : ablieferten (StAZH A 357.1, Nr. 78). Ebenfalls für Konfliktpotential sorgte der Kirchensatz von SchwerzenbachLieu : , der über die Reformation hinaus im Besitz des Klosters EinsiedelnLieu : Organisation : verblieb (Frei 2004, S. 51-60; HLS, Schwerzenbach).
Texte édité
Annotations
- Vermutlich Jörg GrebelPersonne : (im Amt nachgewiesen 1484-1488) oder Oswald SchmidPersonne : (im Amt nachgewiesen 1491-1504), vgl. Dütsch 1994, S. 218.↩
Résumé