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SSRQ ZH NF II/11 180-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig

Citation : SSRQ ZH NF II/11 180-1

Licence : CC BY-NC-SA

Weisung der Obervögte an Bürgermeister und Rat von Zürich im Ersuchen um die Bildung einer Gemeinde Aussersihl

1786 février 14.

Die Obervögte von Wiedikon und Albisrieden weisen die von den Einwohnern von Sihlbrücke, Kreuel und Hard eingereichte Bitte um Erlaubnis zur Bildung einer eigenen Gemeinde an Bürgermeister und Rat von Zürich für einen Entscheid weiter. Die Obervögte legen zudem die Resultate einer Zählung und Befragung der dortigen Einwohner vor.

  • Cote : StAZH A 99.1, Nr. 87
  • Date : 1786 février 14
  • Tradition : Original (Doppelblatt)
  • État de conservation : Spuren einer Faltung
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 35.5
  • Langue : allemand

Auf der Grundlage des Gutachtens der beauftragten Kommission (StAZH A 99.1, Nr. 88) stimmten Bürgermeister und Rat von ZürichLieu : Organisation : am 21. Februar 1787Date : 21.02.1787 der Bildung einer eigenen Gemeinde AussersihlLieu : Organisation : und der Errichtung eines Einzugsbriefs zu (StAZH B II 1015, S. 18-19); dieser erfolgte unter gleichem Datum (StArZH VI.AS.A.1.:1; Edition: SSRQ ZH AF I/1, XV, Nr. 2). Damit fanden die Nutzungskonflikte zwischen den älteren Gemeindegenossen von WiedikonLieu : Organisation : und den Zuzügern, die ausserhalb des Dorfetters in den Hofsiedlungen lebten, ein Ende. Die Gemeinde erwarb 1813Date : 1813 das Haus «Zur roten Wand», in dem seit 1788Date : 1788 der Schulunterricht abgehalten worden war, und benutzte es auch als Gemeindehaus (KdS ZH NA V, S. 145).

1797Date : 1797 sollte die Gemeinde WiedikonLieu : Organisation : Eigentumsansprüche auf das Gebiet im KreuelLieu : erheben (StArZH III.B.984.35 - III.B.984.38).

Texte édité

Wann uns vor etwas zeit von den in unsrer vogtey sich befindenden ansäßen bey der SilbrukLieu : , im KreüelLieu : und im HardLieu : beyliegende suplication eingelegt worden, welche wir nach ihrem innhalt für nothwendig erachtet, mit schuldgeziemmender ehrerbietung an eüch, unser gnadenÀ l’original : ungnd hochwohlgeborene herrenÀ l’original : hhren und oberen, zu weisen.1

Um aber auch dieser leüthen halber eine soweit möglich genaue kenntniß zu erlangen, haben wir einerseits sämtlichenÀ l’original : sämt in unsrem vogteybezirk befindlichenÀ l’original : befind gerichtsgenoßen und hintersäße in person für uns bescheiden und um ihre herkonft und berufs arbeit befraget, anderseits aber unsrer cannzley aufgetragen, von diesen leüthen eine vollständige inventur aufzunehmen, welche nachher in eine specificirte tabell2 gebracht worden, die wir anbey die ehre haben hochdennenselben vorzulegen.

Da wir übrigens die weitern verfügungen hochdero klugheit und gutbefinden gehorsamst anheim stellen.
Geben, den 14. febrAbréviation 1786Date : 14.02.1786.

Die obervögte der vogtey WiedikonLieu : und AlbißriedenLieu :

[p. 2]Saut de page [p. 3]Saut de page [p. 4]Saut de page
[Note dorsale au verso :] Weisung an unser gnaden hochwohlgeborene hochgeachtete herrenÀ l’original : ungndhhhr betreffendÀ l’original : betref die ansäße in der vogtey WiedikonLieu : , den 14. febrAbréviation 1786Date : 14.02.1786.
[Note dorsale au verso par une main du XVIIIe siècle :] ErkenntnißÀ l’original : Erktß vide sub 1. marty 1786Correction par-dessus, remplace : 7aDate : 01.03.1786 stadtschreiberÀ l’original : st manualÀ l’original : m3

Annotations

  1. Correction par-dessus, remplace : 7.
  1. Die Petition war bereits am 27. September 1784Date : 27.09.1784 erfolgt (StAZH A 99.1, Nr. 85).
  2. Diese Beilage scheint nicht erhalten zu sein.
  3. Bürgermeister und beide Räte von ZürichLieu : Organisation : beschlossen am 1. März 1786Date : 01.03.1786, eine Kommission solle zu dem Begehren ein Gutachten ausarbeiten (StAZH B II 1011, S. 18-19).