SSRQ ZH NF II/11 174-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig
Zitation: SSRQ ZH NF II/11 174-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Bestimmung der Rangfolge der Kirchenstühle der Gemeindevorgesetzten und Stillständer von Enge im Bethaus
1776 Mai 23.
Stückbeschreibung
- Signatur: StArZH VI.EN.LB.A.5.:73
- Originaldatierung: 1776 Mai 23 Überlieferung: Original (Doppelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 23.0 × 38.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Das Bethaus EngeOrt: war erst kurz zuvor, am 12. Mai 1776, eingeweiht worden und diente auch als Ort, um den Religionsunterricht der Kinder abzuhalten. Davor wurde die Kinderlehre im Gesellenhaus zum SternenOrt: abgehalten, was zu Kritik geführt hatte, weil unmittelbar nach der Kinderlehre der Wirtshausbetrieb begann. Bis 1882 gehörte EngeOrt: jedoch weiterhin zur Pfarrei St. PeterOrt: , in deren StillstandOrganisation: sie auch Vertreter entsandte. Auch WiedikonOrt: hatte 1788 Anrecht auf zwei Sitze im Stillstand von St. PeterOrt: Organisation: (SSRQ ZH NF II/11 181-1). Zum Bethaus und den kirchlichen Verhältnissen von EngeOrt: vgl. Guyer 1980, S. 139-145; zum Stillstand von St. PeterOrt: Organisation: vgl. Ziegler 2006, S. 60-66; zum Gesellenhaus zum SternenOrt: vgl. SSRQ ZH NF II/11 153-1; zu einem Streit um den Besitz von Kirchenörtern zwischen OerlikonOrt: und SchwamendingenOrt: vgl. SSRQ ZH NF II/11 178-1.
Editionstext
Auf geschehenen anzug, was gestalten sich in absicht auf die bewerbung der pläzen in dem neuerbauten bätthauß in der EngeOrt: entzwüschend den vorgesetzten daselbste und den beyden stillständeren bey St. PeterOrt: einiger mißverstand erheben wollen, ward erkennt, die bereits von dem sekelmeister und 4 geschwohrnen beseßen wordenen pläze sollen weiters für sie bestimmet seyn, da hingegen bedeütete 2 stillständern die 2 ersten pläze vorüber und der gemeinds-ehegaumer den dritten plaz nebend ihnen beziehen sollen. Bey gemeinds anläsen aber solle den geschwohrnen der rang vor den stillständeren gebühren.
Actum den 23.sten maii 1776Originaldatierung: 23.5.1776
Presentibus mhherrAbkürzung zunftmeister ZieglerPerson: , mhherrAbkürzung rathsherr RömerPerson:
LandschreiberIn der Vorlage: Landschr SpöndliPerson:
Regest