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SSRQ ZH NF II/11 172-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig

Citation : SSRQ ZH NF II/11 172-1

Licence : CC BY-NC-SA

Urteil wegen Ehrverletzung der Obervögte von Küsnacht durch Pfarrer Johann Heinrich Waser

1774 février 16.

Johann Heinrich Waser, Pfarrer der Kirche zum Kreuz, hat die Amtsführung der Obervögte von Küsnacht in ehrenrühriger Weise kritisiert; zudem hat er einige Untervögte und Geschworene von Hirslanden, Riesbach und Hottingen der Kollusion mit den Obervögten gegen ihn beschuldigt. Der Rat von Zürich hält fest, dass die Vorwürfe unbegründet sind und spricht der Amtsführung der Obervögte sein Vertrauen aus. Hingegen wird Waser zur Strafe die Pfarrstelle entzogen und für vier Jahre untersagt, eine geistliche Stelle anzunehmen. Die Untervögte und Geschworenen werden vom Verdacht der Kollusion freigesprochen. Schulmeister Tuggener soll das obrigkeitliche Missfallen mitgeteilt werden.

  • Cote : StArZH VI.HO.A.5.:121
  • Date : 1774 février 16
  • Tradition : Zeitgenössische Abschrift
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 37.5
  • Langue : allemand

  • Cote : StAZH B II 964, S. 79-81
  • Date : 1774 février 16
  • Tradition : Eintrag
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 12.0 × 38.5
  • Langue : allemand

Johann Heinrich WaserPersonne : war ab 1770 Pfarrer der Kirche zum KreuzLieu : , einer Filialkirche des GrossmünstersLieu : , der die Gemeinden HottingenLieu : (Obervogtei Vier WachtenLieu : ), RiesbachLieu : und HirslandenLieu : (Obervogtei KüsnachtLieu : ) angehörten. Bald geriet er mit den Amtsträgern der Gemeinde RiesbachLieu : in Konflikt über die Verwendung des Gemeindeguts; seit der Almosenordnung von 1762 (StAZH III AAb 1.12, Nr. 41) konnte für die Armenfürsorge, die eigentlich Aufgabe der Kirchgemeinden war, auch das Gemeindegut herangezogen werden. WaserPersonne : beschuldigte die Gemeindebehörden der schlechten Rechnungsführung sowie Privatisierung von Einnahmen und konnte zeigen, dass die eingezogenen Hintersassengelder nicht mit den Zahlen der Hintersassenhaushalte übereinstimmten. Er reichte Klage bei den Obervögten von KüsnachtLieu : ein, die eine Busse verhängten. Als WaserPersonne : nach weiteren Konflikten jedoch in einem Brief an das AlmosenamtOrganisation : drohte, nicht länger die Verantwortung für die Armenfürsorge zu tragen, wenn die Amtsführung nicht verbessert würde, empfanden die Obervögte dies als Provokation und reichten beim RatOrganisation : Klage ein. Die Akten zu diesem Konflikt finden sich unter StAZH A 20.1. Das vorliegende Stück ist das abschliessende Ratsurteil dieses Konflikts und findet sich auch als Eintrag im Ratsmanual (StAZH B II 964, S. 79-81). Damit wurde WaserPersonne : die Pfarrstelle entzogen und ein vierjähriges Berufsverbot erteilt. Am 21. August 1775 erwirkte er zwar die Reduktion auf zwei Jahre (StAZH A 20.5, Nr. 12), dennoch erhielt er auch später keine Stelle mehr.

In der Folge wandte WaserPersonne : sich dem Verfassen von statistischen und ökonomischen Schriften zu, die oft auch Kritik am derzeitigen Zustand enthielten. Nach dem Erscheinen einer kritischen Schrift über die Verwendung des zürcherischen Kriegsfonds wurde ihm wegen Verrats von Staatsgeheimnissen der Prozess gemacht. Zusätzlich wurde ihm der Diebstahl von Akten und Urkunden aus dem Archiv zur Last gelegt, unter anderem des KyburgerLieu : Pfandbriefs von 1452 (StAZH C I, Nr. 1865), von dem befürchtet wurde, dass sein Besitz Kaiser Joseph II.Personne : Gebietsansprüche ermöglichen würde. Die Akten zu diesem zweiten Prozess finden sich unter StAZH A 20.3; er endete damit, dass Johann Heinrich WaserPersonne : am 27. Mai 1780 enthauptet wurde.

Zu WaserPersonne : und dem als Waserhandel bezeichneten Prozess vgl. HLS, Johann Heinrich Waser; Graber 1980.

Texte édité


Wann auf die hinterbrachte verhörr wegen dem letsthin
von hrnAbréviation pfarrer Heinrich WaserPersonne : beym CreuzLieu : auf einige
dortige stillständern gelegten verdacht einer heimlich verabredeten kundschaffts außage zu beendigung des zwischen
demselben eins- und den herren obervögten zu KüßnachtLieu :
und der enden anderstheils vorgeschwebten klaggeschäffts
zu schreiten angesehen worden, als haben mngndhhAbréviation
sich einhellig erkent, daß, gleichwie aus der von einer
eigens gesezten ehren-comission so umständlich als genugsamm geführten untersuchung deßelben erhellet, wie
einerseits die in den gemeinden RiespachLieu : Organisation : und HirslandenLieu :
dem junker stadthalter SchwerzenbachPersonne : und herren zunft-
und alt kornmeister NüschelerPersonne : aufgetragene regierung mit besonderer klugheit und gerechtigkeit administriert, auf der anderen seite aber wohldieselbe
von hrnAbréviation pfarrer WaserPersonne : auf eine unbefügte, unbesonene
und ehrrührige weise angegriffen und verdächtig
gemachet worden, zu malen es in denen gegen sie
gebrauchten klagpuncten und verantwortungen unbegründet zum vorschein gekommen, allervorderst
ehrengedachten herren obervögten durch zustellung gegenwärtiger erkantnuß für ihre ruhmliche,
kluge und gerechte diesörtige amts verwaltung das
allerkräfftigste hochobrigkeithochobrigkeitliche wohlgefallen zu tage
gelegt. Hergegen mehrbemeldter hrAbréviation pfarrer Heinrich WaserPersonne : zu ernstgemeinter ahndung und
wohlverdienter straaff dieser unuberlegten und
ungrundlichen handlungen der aufgehabten pfarrstelle [p. 2]Saut de page
beym CreüzLieu : von nun an entsezt, ihme auch vor 4 jahrePériode : 4 années
der zutritt zu irrgend einem geistlichen beneficio abgeschnitten, benebens auferlegt seyn solle, dem hrnAbréviation secretarius SpöndliPersonne : für diesfahls gehabte außerordentlichen
bemühungen 2 neue duplonenUnité monétaire : 2 Doublons und den stadtbedienten
HaffnerPersonne : und WaserPersonne : wegen abwart und citations-bestellungen jedem 1 cronenthlrthalerUnité monétaire : 1 kronentaler zu bezahlen.
ImmittelstLecture incertainea
sind untervogt LeemannPersonne : von HirslandenLieu : , untervogt
KienastPersonne : im RiespachLieu : , untervogt HuberPersonne : zu HottingenLieu : ,
sammt den geschwornen WidmerPersonne : , SchellenbergPersonne : , SingPersonne : und
BleülerPersonne : daselbst, in bezug eingangs erwähnten
verdachts einer collusion hiermit unschuldig erklärt.
Übrigens aber ist dem schulmeister DuggenerPersonne : zu
HottingenLieu : der hierzu gegebenen veranlaasung halber
durch die herren obervögte der IV WachtenLieu : das
oberkeitoberkeitliche mißfallen zu bezeugen.1
Actum mitwochs, den 16tn februar 1774Date : 16.02.1774,
coram senatuOrganisation :
Unterschreiber
[p. 3]Saut de page[p. 4]Saut de page
[Note dorsale au verso :] Pfarrer WaßerPersonne :

Annotations

  1. Lecture incertaine.
  1. TuggenerPersonne : hatte WaserPersonne : von verschlossenen Briefen berichtet, welche die Untervögte und Geschworenen einander gesandt hatten, was WaserPersonne : offenbar dazu veranlasst hat, ihnen vorzuwerfen, gemeinsam mit den Obervögten gegen ihn zu arbeiten (StAZH A 20.1, Nr. 4).