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SSRQ ZH NF II/11 171-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig

Citation : SSRQ ZH NF II/11 171-1

Licence : CC BY-NC-SA

Entscheid über die Jurisdiktion der Obervögte der Vier Wachten über ausserhalb der Niederdorfpforte ansässige Zürcher Bürger

1767 mai 9.

Der Zürcher Rat entscheidet nach Anhörung des Berichts der nach einer Weisung der Obervögte vom Juni 1765 dazu abgeordneten Ratsdelegation, dass sich die Jurisdiktion der Obervögte in den Vogteien um die Stadt bis an die Schlagbäume vor den Stadttoren erstrecke und die Häuser auf dem Glacis der Stadtbefestigung sowie ihre Besitzer Rahn, Ulrich und Vögelin somit den Obervögten unterstehen.

Fast zwei Jahre zuvor, am 21. August 1765, war eine Ratsdelegation mit der Untersuchung des Falles betraut worden (SSRQ ZH NF II/11 167-1). 1775 war zusammen mit der Frage, wo im Gebiet der gedeckten Brücke die Grenzen der Jurisdiktion zwischen den Obervögten von WiedikonLieu : und jenen von WollishofenLieu : verliefen, offenbar auch wieder umstritten, wie weit sich die Jurisdiktion der Obervögte ausserhalb der Stadttore erstreckte (SSRQ ZH NF II/11 173-1).

Texte édité


Sammstags, den 9. MaiiDate : 09.05.1767,
prtbspresentibus herren burgermeister
LeuPersonne : und beyde räthe
Organisation :

[...]Non-pertinence éditoriale
[p. 175]Saut de page

Über die schrifft- und
mundliche berichts-erstattung der herren verordneten, was sich bey näherer
und sorgfältiger untersuchung der nach dem innhalt einer von den herren
obervögten der IV WachtenLieu :
schon im junio 1765Date : juin 1765 beschehenen weisung entstandenen streith-frage, unter
was für eine judicatur
diejenigen burgers haüser,
so auf dem glacis der fortifications-werken vor der
Niederdörffler-pfortenLieu :
stehen, gehörind, des mehreren ergeben, haben mngnhherrenAbréviation nach genugsammer
untersuchung und in reiflicher erdaurung der sache
eigentlicher beschaffenheit
einhellig befunden und erkennt, daß die judicatur der
herren obervögten in den
benachbarten vogteyen um
die stadt herum biß an die
schlagbaüme vor den pforten der stadt gehe, mithin
die herren RhanenOrganisation : , UlrichPersonne :
und VögeliPersonne : als besizere und
innhabere der quaestionierlichen
haüßeren vor der Niederdörff[p. 176]Saut de pageler PfortenLieu : der judicatur
der herren obervögten
in IV WachtenLieu : , so wie die
haüßer vor den anderen
stadt-pforten den dasigen
herren obervögten unterworffen seyn sollen.