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SSRQ ZH NF II/11 152-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig

Citation : SSRQ ZH NF II/11 152-1

Licence : CC BY-NC-SA

Kundschaften in Bezug auf den Angriff der Färbermeister der Stadt Zürich auf Kaspar Abegg, Färber in Wollishofen

1729 mars 30.

In verschiedenen Kundschaften wird berichtet, dass, nachdem die Färbermeister der Stadt Zürich von Abegg freundlich empfangen wurden, dieser ihnen aufgrund ihrer grossen Zahl den Zugang zu seiner Färberei verwehrte, worauf sie ihn verletzten und sich gewaltvoll Zutritt zu seiner Färberei verschafften. Die durch den Lärm herbeigeeilten Leute wurden beschimpft, und ihnen wurde bei Einmischung mit Gewalt gedroht. Ihr Handeln rechtfertigten die Färber gegenüber den Augenzeugen mit einer obrigkeitlichen Erlaubnis.

  • Cote : StAZH A 120, Nr. 61
  • Date : 1729 mars 30 (Undatiert, frühestens am Tag des Vorfalls)
  • Tradition : Aufzeichnung, Heft (4 Blätter)
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 33.5
  • Langue : allemand

Die Färber wurden in den Zunftbriefen vom 28. April 1431 (Krämerzunftbrief, StAZH B II 5, fol. 17v-20v; Edition: QZZG, Bd. 1, Nr. 119/I; Zürcher Stadtbücher, Bd. 3/1, S. 42-45, Nr. 51/I; Wollweberzunftbrief, StAZH B II 5, fol. 23v-25r; Edition: Zürcher Stadtbücher, Bd. 3/1, S. 48-50, Nr. 51/V) als freies Gewerbe deklariert, das keiner Zunft zugehörig sein sollte. Stattdessen konnten sie wählen, welcher Zunft sie angehören wollten und deren Gewerbe zusätzlich zum Färben treiben oder sie konnten sich der KonstaffelOrganisation : anschliessen. Die KonstaffelOrganisation : musste seit dem Vierten Geschworenen Brief von 1489 (SSRQ ZH NF I/1/3 27-1) alle Vertreter von freien Berufen aufnehmen, sofern sie nicht in den Zünften unterkamen; damals wurden alle in der Stadt sesshaften Bewohner, die keiner Zunft angehörten, der KonstaffelOrganisation : zugeteilt, auch die Witwen und die Unterschichten aus dem KratzquartierLieu : . Diese Freiheit der Färber wurde 1490 noch einmal wiederholt (SSRQ ZH NF I/1/3 47-1). 1582 traten aber die Meister des Färberhandwerks gemeinsam auf und klagten gegen einen färbenden Weber. Der RatOrganisation : wies die Klage noch ab, da Färben ein freies Handwerk sei (StAZH B V 35, fol. 487v; Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 526, S. 369). 1599 erhielten aber die Schwarzfärber das Recht, gegen Stümpler vorzugehen. Sie hatten argumentiert, dass sich die Färbermeister überregional zusammengeschlossen hätten, um die Qualität des Handwerks zu sichern, und nun hätten sich die Färber von BernLieu : , FreiburgLieu : und SolothurnLieu : von ihnen abgewandt, da es in ZürichLieu : einem Stümpler erlaubt worden sei zu färben (StAZH B V 59, fol. 48r-49r; Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 627, S. 446). Als 1627 einem aus dem VeltlinLieu : zugezogenen Glaubensflüchtling das Färben verboten wurde, nützte dessen Einwand, Färben sei eine freie Kunst, nichts mehr (StAZH B V 56, S. 374-378; Teiledition: QZZG, Bd. 2, Nr. 815, S. 546-547). Hier zeigt sich der Unterschied zwischen der (politischen) Zunft und dem «Handwerk», der gewerblichen Vereinigung (vgl. Meier 1986, S. 66, und auch schon Sulzer 1944, S. 95): Die Zunftfreiheit der Färber blieb bestehen und wurde auch im Siebten Geschworenen Brief von 1713 noch bestätigt (StAZH C I, Nr. 550 b; Teiledition: QZZG, Bd. 2, Nr. 1250, S. 791-795). Dies bedeutete aber letztlich nur, dass die Färber wählen konnten, welchem politischen Wahlgremium sie angehören wollten. Hingegen hatten sich die Färbermeister als gewerbliche Vereinigung spätestens seit Ende des 16. Jahrhunderts organisiert und versuchten zunehmend erfolgreich, gegen die Tätigkeit von Nichtangehörigen des Handwerks vorzugehen. Die Obrigkeit wiederum schien eher an einer territorialen als an einer personen- oder gruppenbezogenen Regulierung interessiert und zielte darauf ab, das Färben auf Marktflecken zu beschränken, wobei auch schon mal eine Gemeinde, in der bereits ein Färber ansässig war, zum Marktflecken erhoben wurde (StAZH B II 569, S. 27; Regest: QZZG, Bd. 2, Nr. 1040, S. 665-666, nachdem dieses Anliegen der Gemeinde zunächst wegen Einspruch der Färber noch abgewiesen worden war, vgl. StAZH B II 566, S. 25-26; Regest: QZZG, Bd. 2, Nr. 1034, S. 662).

Im vorliegenden Fall war Hans Caspar AbeggPersonne : offenbar bereits einmal Mitglied des Handwerks der Färber gewesen und hatte am 28. Februar 1729 vor den versammelten Meistern einen Antrag auf Wiederaufnahme als «ehrlichen mitmeister» gestellt. Nach der Darstellung AbeggsPersonne : wurde ihm dies auch gewährt, mit der Auflage, einerseits die in solchen Fällen übliche Zahlung zu entrichten und andererseits künftig nicht mehr in WollishofenLieu : zu färben. AbeggPersonne : bezahlte die Abgabe und versprach, das Färben in WollishofenLieu : zu unterlassen, sobald er sein gekauftes Haus habe in Besitz nehmen können (StAZH A 120, Nr. 60). Allerdings dauerte der Streit um die Färbeerlaubnis in WollishofenLieu : schon länger an: Bereits 1727 hatte der RatOrganisation : AbeggsPersonne : Bitte, in WollishofenLieu : eine kleine Färberei betreiben zu dürfen, abgewiesen, ihm aber eine Frist bis Martini (11. November) 1728 gewährt (StAZH B II 776, S. 102). Schon gegen diese Fristerstreckung hatten die Färber beim RatOrganisation : protestiert (StAZH B II 766, S. 117). Als das Handwerk der Färber feststellte, dass AbeggPersonne : im März 1729 immer noch in WollishofenLieu : tätig war, schickten sie ihm am 27. März 1729 einen Brief, in dem sie ihn aufforderten, sein Wort zu halten, sonst würden die Meister seine Färberei in 6 Tagen eigenhändig unbrauchbar machen (StAZH A 120, Nr. 59). In seinem oben bereits zitierten Antwortschreiben legte AbeggPersonne : zwar seine Sicht der Dinge dar und dass die Meister ihm die Übergangsfrist seines Erachtens gewährt hätten (StAZH A 120, Nr. 60). Die Situation eskalierte jedoch am 30. März, als eine Gruppe von Färbern noch vor Ablauf der gesetzten Frist zu AbeggsPersonne : Haus zog, wo sich ein Streit entspann. Dabei entstand nicht nur erheblicher Sachschaden (vgl. StAZH A 120, Nr. 62 für eine Auflistung der Schäden und StAZH A 120, Nr. 66 für die Rechnung für die Ofenreparatur), AbeggPersonne : wurde auch an Kopf, Brust und dem linken Arm verletzt und musste von seinem Vetter Adrian AbeggPersonne : und vom Wundarzt Diethelm HeideggerPersonne : medizinisch behandelt werden (StAZH A 120 Nr. 63, Nr. 64 und Nr. 68).

Texte édité

Oberkeitlich verhörte kondtschafften

1. Herr hauptmann LavaterPersonne : sagte aus, daß in währender mittag-mahlzeitPériode : à midi ein kerrli kommen, sagende, es kommind etwann 30Quantité : 30 färwer, worüber hrAbréviation AbeggPersonne : seine porten beschlosen; er, hrAbréviation LavaterPersonne : , habe sich nit sehen lasen, wol aber bey dem fenster gehorchet und gehört, daß hrAbréviation AbeggPersonne : selbige freündtlich empfangen, jedoch auff der hrAbréviation ferweren offtmahliges begähren, daß er die porten öffnen solle, solches zuthuen geweigeret, ihnen ab dem mäuerli antwortend, es seyind ihren zuviel etcAbréviation. Nach vielem tumultuiren seye hrAbréviation AbeggenPersonne : magd kommen, jamerende und sagende: «HrAbréviation hauptmannÀ l’original : hauptm kommet und helfet, mann schlagt den hrAbréviation zutod». Worüber er gegangen und hrAbréviation AbeggPersonne : verwundt, jedoch auff den füesen stehend, angetroffen, und nachdemme hrAbréviation LavaterPersonne : sie, die vollen yffer warend, abgemahnet und begährt, daß mann einen schärrer beschicke, habend hrAbréviation ZureichPersonne : , SchuffelbergerPersonne : und WüestPersonne : gesagt, es brauche kein schärrer, wir wollend den ketzerÀ l’original : k nach kalt machen. Darüber hrAbréviation LavaterPersonne : sie so viel möglich besämfftiget und ihnen offerirt die werchstatt und gemächer zuöffnen, und nur begährt, daß sie wartind, biß mann die schlüsel bringe. So sie aber nit thuen wollen, sondern gwalt gebraucht, das farbhaus eröffnet, des keßel weggenommen etcAbréviation. Unter anderem hrAbréviation SchuffelbergerPersonne : gesagt: «Der teüffels ketzer zedul mus nach reden, wo ich im sack hab». Item hrAbréviation WüestPersonne : sage, an dem verfluchten orth seye er auch gewesen und habe gearbeitet; wie der schlaghandel passirt, seye er nit darbey gewesen, könne über obbesagtes keinen mehreren bericht erstatten.

2. David AsperPersonne : von WollishofenLieu : sagte aus, daß ein mensch zu ihme kommen, sagende, es seyind viel leüth bey hrAbréviation AbeggPersonne : . Darüber er auch zugegangen, als der schlaghandel schon fürbey ware; habe nach gehört wüeste wort ausgiesen, und unter anderem mann sollte ihn kalt machen; darüber hrAbréviation SchuffelbergerPersonne : zu ihme kommen, sagende: «Mache dich fort du ketzer, waß gehet dich diß an.»

[p. 2]Saut de page

3. Jacob AsperPersonne : von daselbsten sagte, er habe ein gwül gehört, worauff er gesehen, daß die hhrAbréviation und mrAbréviation färwere die kesel außhin genommen, welche geschwohren und wüeste wort geredt, und unter anderem gehört, sie wollind ihn kalt machen.

4. Johannes HausheerPersonne : , gsellenwirth, berichtete, daß die hhAbréviation und mrAbréviation ferwer gesagt, sie habind den donnershund, den ketzer, sie wollind ihm gnueg geben, sie wollind den krempel kalt machen. Item seckelmeisterÀ l’original : seckelmr LandoltPersonne : in EngiLieu : sage, es seye oberkeitlichen befehl, mann solle sich des geschäffts nüt annemmen.

5. Johannes BleüwlerPersonne : berichtete, das er erst nach dem schlaghandel kommen, habe viel bloße tegen gesehen und zuschlagen, auch fluchen und schweeren gehört. Item die hhrAbréviation und mrAbréviation ferwere habind ihren habenden oberkeitlichen gewalt vorgeschützt; auch sie ihme in dem heimbweg sein saamen hanfländli vertrampet.

6. WachtmeisterÀ l’original : Wachtmr Jacob KienastPersonne : sagt aus, daß er gesehen mit bloßen tegen auff hrAbréviation AbeggenPersonne : zuschlagen, und daß ihn einer bym kragen gehabt etcAbréviation. Es seye auch einer von den ferweren zu ihme kommen, sagende: «Du teüffelsÀ l’original : t ketzer, wann du dich nicht wegmachest, so kriegst auch schläg.»

7. Johannes KienastPersonne : berichtete, das er gesehen die hhAbréviation und mrAbréviation färwere ankommen und mit hrAbréviation AbeggenPersonne : reden; seyind hinten umben die gaß hinab geloffen, die tegen gezuckt, über die maur hineyn steigen etcAbréviation. Fluchen und schweeren gehört, aber eigentlich nit verstanden. Nota beneÀ l’original : NB als er dißes außagte, redte hrAbréviation WägmannPersonne : in pleno ihme yn, er rede wie ein meineyden ketzer.

8. SchulmeisterÀ l’original : Schulmr Rudolff HornersPersonne : ausag ist, daß er von hrAbréviation ZureichenPersonne : gehört sagen, sie wollinds dem donners hund machen.

9. Conrad LandißPersonne : weißt nichs zu berichten alß den gehörten tumult.

[p. 3]Saut de page

10. Jacob JägerPersonne : , so beym anfang geweßen, sagte auß, daß er gesehen die hhAbréviation und mrAbréviation färwere ankommen, bey hAbréviation AbeggenPersonne : anklopfen, welcher sie freündtlichÀ l’original : freündt empfangen, jedoch weilen ihren zuviel warend, die porten nicht öffnen wollen, worüber sie gewallt gebraucht, durch den hag und über die mur hineyn gestigen, mit steinen nach hrAbréviation AbeggPersonne : geworffen, auff ihne zugeschlagen, so das er hinter dem farbhaus eingesuncken, schweeren und fluchen gehört, auch sagen, daß sie hierzu oberkeitliche bewilligung habind.

11. Heinrich HornerPersonne : berichtete, daß als hrAbréviation AbeggPersonne : die porten nit öffnen wollen, sondern recht fürgeschlagen, sage einer von den ferweren «hinten ummen», worüber sie durch den hag und über die maur hineyn gestigen, und gesehen mit bloßen tegen auff hAbréviation AbeggenPersonne : zuschlagen, fluchen und schweeren gehört. Item gehört sagen, sie wollind ihn kalt machen; mehr, sie habind oberkeitliche bewilligung.

12. Caspar HornerPersonne : , welcher zuspath kommen, weiß nichts zuberichten, als daß herr SchuffelbergerPersonne : ihme, HornerPersonne : , wüste wort angehenckt, er solle sich wegmachen, sie habind oberkeitliche bewilligung.

13. Johannes HornerPersonne : sagte aus, das, als hrAbréviation AbeggPersonne : die hhrAbréviation ferwer nit habe wollen hineyn laßen, sondern recht vorgeschlagen, seyind sie hineyn gestigen, und habe gesehen mit kanen und tegen auff hrAbréviation AbeggenPersonne : zuschlagen, und von einem gehört sagen, wann er a ihnen einene streich geben hette, hette er müesen zboden bleiben.

14. Gschwohrner Heinrich HausheerPersonne : sagte aus, daß herrn AbeggPersonne : nit gesehen schlagen, weilen er zuspath kommen, jedoch habind die hhAbréviation und mrAbréviation ferwere sie gewahrnet, sie sollind hinweg gehen, die sach gange sie nichts an, sie habind oberkeitliche verwilligung.

[p. 4]Saut de page

15. Gschwohrner Heinrich ZellerPersonne : sagte aus, daß hrAbréviation AbeggPersonne : die ferwer nit habeb wollen hineyn laßen, weilen zuviel warend, sonder ihnen recht vorgeschlagen; da habs geheisen hinten umben, seyind über den hag und maur hineyn gestigen; hrAbréviation AbeggPersonne : sage nachmahls: «Ihr herren, haltet inn, ich schlage eüch das recht vor.» Habe aber gesehen mit tegen und stecken auff ihne, hAbréviation AbeggenPersonne : , zuschlagen; fluchen und schweeren gehört.

16. Hans Ulrich BolleterPersonne : , ermeldten ZellersPersonne : knecht, sagt, er habe gesehen mit tegen und kanen auff hrAbréviation AbeggenPersonne : zuschlagen; einer von den ferweren seye zu ihme kommen, sagende: «Du faulen ketzer, gange weg, es gehet dich nichts an» etcAbréviation.

17. Jacob HausheerPersonne : , deß ZellersPersonne : anderer knecht, sagt ein gleiches aus.

18. Heinrich WäberPersonne : sagt, er habe gesehen die hhAbréviation und mrAbréviation färwere gegen hrAbréviation AbeggenPersonne : haus spatzieren, welche er mit guten worten empfangen, jedoch nit öffnen wollen, sonder recht fürgeschlagen; hierüber sie gwalt gebraucht, sie gheißen weggahn, sie habind oberkeitliche bewilligung etcAbréviation; einer von hrAbréviation ferweren habe gesagt, er, hrAbréviation AbeggPersonne : , habe ihnen schon manches stuck brodt auß dem maul gestollen, er müese es nunmehro nicht mehr thuen

19. Jacob WäberPersonne : , dese sohn, berichtet, daß er gesehen die hhrAbréviation und mrAbréviation ferwer mit bloßen tegen umbeinanderen fahren, es seyind ungfahr 4 bloß degen gseyn etcAbréviation. Habe auch gehört sagen, wann er sich gewehrt hette, müeste er kalt auff dem boden ligen.

20. Johannes HausheerPersonne : sagte aus, das er zu dem schlaghandel zu spath kommen, jedoch von weitnus die degen sehen glitzeren, aber nit gesehen schlagen; flüch und schwühr gehört.

21. Heinrich AsperPersonne : , der schuhemacher, sagte aus, daß er die hhAbréviation und mrAbréviation ferwer habe gesehen hineyn steigen, mit den tegen auff [p. 5]Saut de page hrAbréviation AbeggenPersonne : zuschlagen, mann habe aber ihne geheißen wegmarchiren, dann sie habind oberkeitliche bewilligung etcAbréviation. HrAbréviation haubtmannÀ l’original : hbtmann LavaterPersonne : habe ihme befohlen, ein schärrer zuhollen, allein der schulmeister, so ein pferdt hate, habe es verrichtet.

22. Jacob BauwmannPersonne : sagte aus, er habe gesehen hrAbréviation AbeggenPersonne : mit dem tegen blessiren, fluchen und schmählen gehört; allein der fürgeschützte oberkeitliche gewallt habe sie hinter halten etcAbréviation.

23. Jacob BauwmannPersonne : , sein sohn, sagt ein gleiches, außert daß er zu dem schlaghandel zuspath kommen.

24. Kilchmeyer Heinrich FrymannPersonne : sagt aus, daß er hrAbréviation AbeggenPersonne : gesehen niderschlagen etcAbréviation; es seye oberkeitliche bewilligung, sollind sich nichts annemmen.

25. Willhelm AbeggPersonne : berichtete, daß er die hhrAbréviation und mrAbréviation gesehen durchmarchiren und von weitnuß beobachtet, daß sie über den hag und maur hineyn springind, auch mit bloßen tegen auff hrAbréviation AbeggenPersonne : zuschlagen.

26. Antoni HausheerPersonne : sagte auß, daß er zwahren zu dem schlaghandel nit kommen, jedoch habe er gesehen an einer beig heitzi hrAbréviation AbeggPersonne : widerumb auffstehen, die hhrAbréviation und mrAbréviation ferwere daß farbhauß auffthuen etcAbréviation.

Es wurden auch obstehende kundtschafften jede in specie befraaget, ob sie gesehen hrAbréviation AbeggPersonne : sich zur gegenwehr stellen? Oder spröde und schnöde wort über die hhAbréviation ferwer außgießen oder schwehren gehört? Welches sie alles mit nein beantwortet.

Cantzley WollißhofenLieu :

[p. 6]Saut de page [p. 7]Saut de page [p. 8]Saut de page

Annotations

  1. Suppression : sich.
  2. Suppression : n.