SSRQ ZH NF II/11 123-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 123-1
Licence : CC BY-NC-SA
Erlaubnis zur Ausübung des Leinenweberhandwerks innert den Kreuzen
1665 mars 29.
Description de la source
- Cote : StArZH VI.OS.A.3.:20
- Date : 1665 mars 29 Tradition : Zeitgenössische Abschrift, Heft (4 Blätter)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 17.0 × 21.0
- Langue : allemand
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Regest
- QZZG, Bd. 2, Nr. 975
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH B II 529, S. 44-45
- Date : 1665 mars 29 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 10.0 × 32.5
- Langue : allemand
Commentaires
Beim vorliegenden Stück handelt es sich um einen Auszug aus den Ratsmanualen (StAZH B II 529, S. 44-45). Die Gemeinden der Vier WachtenLieu : hatten ein gemeinsames Interesse daran, dass die Zünfte und Handwerke aus der Stadt nicht gegen ihre Gemeindegenossen vorgingen. Ein solcher Zusammenschluss der betroffenen Gemeinden findet sich auch 1667 in einem Konflikt um die Ausführung von Bauarbeiten in HottingenLieu : durch einen nichtzünftigen Tischmacher (SSRQ ZH NF II/11 124-1; vgl. auch SSRQ ZH NF II/11 162-1). 1667 stützten die Ratsabgeordneten allerdings die Busse wegen der Arbeit des Tischmachers. Das Leinenweberhandwerk wurde lockerer gehandhabt. Sulzer schliesst aus der Verkaufserlaubnis für die Leinenweber, dass Leinwand eher als landwirtschaftliches statt als gewerbliches Produkt angesehen wurde, während Meier vermutet, dass die ländlichen Weber eher für den Export produzierten, nicht für den städtischen Verbrauch (Sulzer 1944, S. 107; Meier 1986, S. 77).
Texte édité
Urtheil zwüschen Hanß Felix KrautPersonne : , dem wäber an der Undern StraßLieu : , und den meister wäberen in der statt, betreffent daß wäberhandtwerch innert den creützen zu treiben, vom dato 29. mertzen anno 1665Date : 29.03.1665 ()
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Actum mittuchs, den 29ten mertzen anno 1665Date : 29.03.1665 (), presentibusÀ l’original : prnt her burgermeister RahnPersonne : und beid räthOrganisation : .
Résumé