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SSRQ ZH NF II/11 112-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig

Citation : SSRQ ZH NF II/11 112-1

Licence : CC BY-NC-SA

Eingliederung von Wipkingen in die Obervogtei der Vier Wachten

1637 juillet 15.

Weil Wipkingen finanziell nicht in der Lage ist, einen eigenen Obervogt zu tragen, entscheiden Bürgermeister und beide Räte von Zürich, Wipkingen zu den Vier Wachten zu schlagen und unter die Verwaltung der dortigen Obervögte zu stellen. Die Rechte von Wipkingen bleiben bestehen, und der Stadt soll durch den Wechsel in Bezug auf die Abzuggelder kein Nachteil entstehen.

  • Cote : StAZH B II 420, S. 5-6
  • Date : 1637 juillet 15
  • Tradition : Eintrag
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 12.5 × 32.5
  • Langue : allemand

Als am 9. Juli 1635Date : 09.07.1635 () die Wahl eines neuen Obervogts für WipkingenLieu : anstand, befanden einige Ratsherren, das Amt sei nicht mehr zu besetzen, sondern WipkingenLieu : stattdessen der Obervogtei HönggLieu : anzugliedern, worauf das Geschäft an den kleinen RatOrganisation : gewiesen wurde (StAZH B II 412, S. 5). Am 12. August 1635Date : 12.08.1635 () bestimmten beide RäteOrganisation : mit dem Verweis auf altes Herkommen, WipkingenLieu : trotz der geringen Grösse und der hohen anfallenden Kosten als eigenständige Obervogtei bestehen zu lassen, und diese vorerst nicht zur Obervogtei HönggLieu : oder der Vier WachtenLieu : zu schlagen. Zunächst sollte aber kein neuer Obervogt als Ersatz für den nunmehr mit dem NeuamtLieu : betrauten Hans Konrad HeideggerPersonne : bestimmt werden. Es wurde stattdessen entschieden, dass der stillstehende Obervogt Kaspar GossweilerPersonne : das Amt ohne Mitvogt innehaben sollte (StAZH B II 412, S. 11-12). So findet sich ein Eintrag, der HeideggerPersonne : als Obervogt von WipkingenLieu : nennt, letztmals für das Jahr 1633, nachdem HeideggerPersonne : und GossweilerPersonne : gemäss Rats- und Richtebuch das Amt mehrere Jahre alternierend bekleidet hatten. Von 1634 bis 1636 erscheint GossweilerPersonne : als alleiniger Amtsinhaber (StAZH B VI 269, S. 61, 146, 229, 317). 1635Date : 1635 und im Folgejahr erläutern Einträge zudem, dass die RäteOrganisation : alljährlich über den Status WipkingensLieu : zu befinden hätten (StAZH B VI 269, S. 229, 317). Mit dem vorliegenden Ratsbeschluss erfolgte schliesslich der Entscheid und bei der Bestellung der Obervögte im selben Jahr wurde WipkingenLieu : erstmals unter der Obervogtei Vier WachtenLieu : aufgeführt (StAZH B VI 269, S. 410).

Mit der Abschaffung der Gerichtstage auf dem Kelnhof WipkingenLieu : und der Unterstellung der WipkingerOrganisation : unter das ZürcherLieu : Stadtgericht war 1586Date : 1586 bereits eine Neuordnung der Gerichtsverhältnisse erfolgt (SSRQ ZH NF II/11 99-1).

Texte édité

Sambßtags, den 15. dag juliiDate : 15.07.1637 (), presentibusÀ l’original : prnt herr HirtzelPersonne : , räth und burgerOrganisation :

[...]Non-pertinence éditoriale

Diewyl die vogtey WipkingenLieu : so gering, daß sy eigne vögt nit ertragen mög, und man vernimbt, daß sy lieber zuͦ den Vier WachtenLieu : begehrint gestoßen zuͦ werden weder zuͦ HönggLieu : , ward von mynen g hAbréviation für dißmaln, und so lang es ihnen wirt gefallen mögen, erkhendt, daß gedachte vogtey WipkhingenLieu : fürohin under der verwaltung der obervögten ermelter wachten begriffen syn mit der erlüterung, daß sy nüt destoweniger ihre eignen brüch und rechtsammen behalten und sonderlich dise verenderung gemeiner statt [p. 6]Saut de pageder abzügen halber, von einer vogtey zuͦ der anderen, khein nachtheil bringen sölle.