check_box zoom_in zoom_out
SSRQ SG III/4 226-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud

Citation : SSRQ SG III/4 226-1

Licence : CC BY-NC-SA

Johann Jakob Zweifel, Landvogt von Werdenberg-Wartau, verleiht den Zoll für 10 Jahre, erneuert die Zolltarife sowie die Zoll- oder Weggeldordnung, gefolgt von älteren Bestätigungen der Zollordnung sowie einer Zollverleihung von Landvogt Othmar Zwicky von 1752

1742 mai 1 – 1752 mai 15.

Landvogt Johann Jakob Zweifel belehnt am 15. Mai 1742 alt Schulmeister und Richter Hans Schwendener, seinen Bruder Baumeister und Steuervogt Schwendener, Hauptmann Gallus Tischhauser und alt Säckelmeister Hans Beusch auf 10 Jahre mit dem Zoll. Der Marktzoll gehört dem Landvogt, während der übrige Zoll von den Zollpächtern ab Mitte Mai 1742 gemäss den vorgegebenen Zolltarifen eingezogen werden darf. Jährlich müssen die Zollinhaber Mitte Mai 100 Gulden dem Landvogt, Landammann und den Richtern auf das Schloss bringen. Während fünf Jahren soll die Belehnung unabänderlich bestehen bleiben, die weiteren fünf Jahre soll es ihnen freistehen, die Zollpacht zu behalten oder nicht.

1742: Landvogt Johann Jakob Zweifel erneuert auch die Zolltarife und die Ordnung über den Zoll, die Zollbefreiung und die Zöllner.

Diese Zollordnung wurde bereits am 1. Juli 1690 von Landvogt Bartholome Paravizin in Anwesenheit seiner Amtsleute, Landammannn Johann Zogg, Hauptmann Büchler, Leutnant Senn, Schulvogt Litscher und Zoller Hans Senn bestätigt.

Die vorgeschriebenen Artikel betreffend den Zoll oder das Weggeld werden auch von Glarus bestätigt und das Zollbuch am 11. Dezember 1587 von Landvogt Rudolf König besiegelt.

Da die Untertanen die Zollordnung oft nicht beachten, bestätigt Glarus am 7. Juni 1664 diese in allen Punkten.

Nach dem Bericht von Landvogt Heinrich Tschudi, dass die Gamser den Zoll nicht bezahlen wollen, erkennen Landammann und Rat von Glarus am 26. Januar 1620, dass der Landvogt auf der Bezahlung des Zolls durch Gams bestehen soll.

Im Mai 1752 verleiht Landvogt Othmar Zwicky den Zoll auf 8 Jahre an alt Säckelmeister Hans Beusch und Baumeister Hans Thomas Schwendener, beide von Räfis.

  • Cote : StASG AA 3 A 11-1
  • Date : 1742 mai 1 – 1752 mai 15
  • Tradition : Original, Heft (8 Doppelblätter) mit Umschlag
  • État de conservation : Umschlag fleckig, verfärbt, zerfleddert
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 16.5 × 21.0
  • 2 sceaux :
    1. Landvogt Johann Jakob ZweifelPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, bien conservé
    2. Landvogt Othmar ZwickyPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, bien conservé
  • Langue : allemand

  • Cote : StASG AA 3 A 11-2
  • Date : 1802
  • Tradition : Abschrift, Heft (5 Doppelblätter, Einzelblatt)
  • État de conservation : an den Faltstellen z. T. gebrochen
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 18.0 × 23.5
  • Langue : allemand

  1. Das vorliegende Heft ist von der Hand des Landschreibers Joachim LeglerPersonne : verfasst und setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Beim ersten Eintrag handelt es sich um eine 1742Date : 1742 von Johann Jakob ZweifelPersonne : , Landvogt von Werdenberg-WartauLieu : , aufgestellte und gesiegelte Zollverleihung oder Zolladmodiation auf 10 Jahre. Darauf folgt die ebenfalls 1742 durch den Landvogt erneuerte ZollordnungTerme : mit ZolltarifenTerme : . Den Tarifen und der Ordnung werden Regesten von früheren Bestätigungen der ZollordnungTerme : aus den Jahren 1587Date : 1587, 1664Date : 1664, 1690Date : 1690 sowie eine Erkenntnis von Glarus von 1620Date : 1620 angefügt, wobei es sich beim letzteren Datum wahrscheinlich um einen Irrtum des Schreibers handelt. Die Erkenntis ist unter Landvogt Heinrich TschudiPersonne : erfolgt, der von 1668 bis 1671Date : 1668 – 1671 Landvogt in Werdenberg war. Das Heft schliesst mit einer gesiegelten Zollverleihung auf 8 Jahre von Landvogt Othmar ZwickyPersonne : vom Mai 1752Date : mai 1752.

    Das Heft wurde wohl für die Landvögte zur besseren Handhabung der ZölleTerme : aufgestellt. Es enthält ein paar wenige Nachträge bei den Zolltarifen und weist starke Gebrauchsspuren auf. Im Zusammenhang mit Streitigkeiten vor dem Bezirks- und Kantonsgericht St. Gallen 1839/1840 um den Zoll in Werdenberg wurden Teile aus dem Heft vidimiert oder kopiert, die heute alle im KA Werdenberg liegen (Zollverleihung von 1742: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-23; Kopie [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs  Nr. 10-58. – Zollordnung: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-20. – Zollverleihung 1752: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-31; Kopie [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-24. – Regesten der Bestätigungen von 1587, 1620, 1664 und 1690: Vidimus [1836]: KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-18. Im Verzeichnis vom KA Werdenberg stimmen teilweise die kurzen Regesten oder das Beglaubigungsdatum nicht).

  2. 1780Date : 1780 werden sowohl der ZollTerme : von Landvogt Jakob SchindlerPersonne : neu verliehen als auch ZolltarifeTerme : und -ordnung erneuert. Die ebenfalls gesiegelte VerleihungTerme : wurde wörtlich von den früheren Verleihungen übernommen; nur die Datierungen und Namen wurden angepasst. Auch die Zolltarife stimmen bis auf zwei kleinere Änderungen mit den Tarifen von 1742 überein. Weiter wurden auch ZollordnungTerme : und Regesten der früheren Bestätigungen unverändert übernommen (Original: StASG AA 3 A 11-3; Druck: Senn, Chronik, S. 243–253). In der Edition von Senn entsteht der Eindruck, dass die Zollordnung von 1690Date : 1690 stammt, da dort die Bestätigung direkt an die Ordnung anschliesst. Doch in der Vorlage ist die Bestätigung von 1690 nicht direkt unter die Ordnung gesetzt, sondern folgt (wie auch 1742) erst auf der nachfolgenden Seite zusammen mit den anderen Bestätigungen. Da die älteste Bestätigung sowie die Siegelung des Zollbuchs auf das Jahr 1587Date : 1587 zurückgehen, ist anzunehmen, dass die Zollordnung um das Jahr 1587 entstanden sein muss. Ältere Zolltarife und -ordnungen vor 1742 sind jedoch keine überliefert.

  3. Zum ZollTerme : in WerdenbergLieu : siehe auch SSRQ SG III/4 14-1; SSRQ SG III/4 36-1; SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20; KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-13ff; LAGL AG III.2457:002 sowie die Einträge in den UrbarenTerme : SSRQ SG III/4 143-1, Art. 17; SSRQ SG III/4 229-1, S. 110; siehe auch die OrdnungTerme : und TarifeTerme : von GlarusOrganisation : über das WeggeldTerme : der WerdenbergerOrganisation : gegenüber den SarganserländernOrganisation : SSRQ SG III/4 254-1.

Texte édité

WerdenbergLieu : ische zohlTerme : - a–und undCorrigé de : und–a weggelthTerme : admodiationTerme : und ordnungTerme : anno 1742SoulignéDate : 01.01.1742 – 31.12.1742, manu propriaÀ l’original : mmpr Johann JacobÀ l’original : J JPersonne :
Zohl in RäfisLieu : betreffendÀ l’original : betr

[fol. Iv]Saut de page [p. 1]Saut de page

[ 1 Verleihung des Zolls ]

b–No 7Ajout dans la marge de gauche–b Ich, Johann Jacob ZweifellPersonne : , des raths hoͤchloblichenÀ l’original : hoͤchlobln gemeinen standts GlarusOrganisation : , dermahlen regierender landtvogt der graffschafft Werdenberg und herrschafft WarthauwLieu : , urkunde hiermit, das im mayen anno 1742Date : mai 1742 der landtzohlTerme : all hier in der graffschafft aus gutbefinden und über laßung der hoͤchgeacht, hochedell gebohrnen, gesträngen, vornehmmb, vorsichtig und hoch weißen herren, herren landtamanns und rathes hochloblichenÀ l’original : hochlobln gemeinen standts GlarusOrganisation : , dann auch der vorgeachten achtbahr, ehrsamenn und bescheidenen amannTerme : und richternenTerme : , als ausgeschoßenen und vorgesezten des allhiesigen landts, dar von von hochernant den ersteren zu handen eines jeweilligen regierenden herren landvogts 1. von den zweyten aber 2 drytheillTerme : bezogen werden, under folgenden conditionTerme : und gedingen für 10 jahrPériode : 10 années auf ein anderen folgende verlaßen den achtbahren, ehrsammb und bescheidenen alt schulmeisterTerme : À l’original : schullmr und richter HansPersonne : , seinen bruder steürvogtTerme : und baumeisterTerme : À l’original : baumr, den SchwendenerPersonne : en, hauptmannTerme : À l’original : haubtm Gallus TischhaußerPersonne : und alt sekellmeisterTerme : Hans BüschPersonne : .

[p. 2]Saut de page 1.o Daß der markht-zohlTerme : laut artickhells im landtsbuchTerme : 1 und bis dahinigen immer wärenden uebungen einem jeweilligen herren landtvogt gen glich und alligklichen solle anvorbehalten seyn.

2.o Das der andere zohlTerme : von nun an von ihnen möge und solle eingezogen werden und sollen sey den anfang darvon machen zu mitem mayen anno 1742Date : 15.05.1742.

3.o Solle eine klahr und deütliche zohls tariffenTerme : errichtt und ihnen übergeben, damit sie denen zu ihrem verhalt sich bedienen und ochAjout au-dessus de la lignec derselben inhalt die zöhl einziehen mögen.

4.o Wann frömbde old heimbscheTerme : in abstattung der zöhlenTerme : gefahrlichkeiten gebrauchen, solche verweigeren, ablougnen, abfahrenTerme : oder auf andere weiß hinterhaltenTerme : , die selben ohne schonen und anstandt einem jeweilligen herren landtvogt anzugeben, damit er sie zur correctionTerme : ziechen und je nach beschafenheit abstraffen möge.

[p. 3]Saut de page 5.o Disere zohls bestehnungAinsi Terme : solle 5 jahrPériode : 5 années, nammblich von mitem meyen anno 1742 bis zu mitem mayen anno 1747Date : 15.05.1742 – 15.05.1747, gewüß und ohn abenderlich bestehen, auch all jährlichenDurée répétée : 1 année zu jeder zeit zu mitem mayenDate : 15. mai auf eines jeweilligen herren landtvogts gelegenheit und ansegenden tag auf das schlosTerme : franco liferen  100Unité monétaire : 100 florins , ich schreibe mit worten gulden hunderet, zuhanden herren landtvogtsTerme : und des landtsamannTerme : und richterenTerme : abstatten und bezahlen. Da danne die erste bezahlung verfallen thut auf mitem mayen anno 1743Date : 15.05.1743 (délai).

6.o Hernach nach 5 jahrPériode : 5 années, namblich von miten mayen anno 1747 bis zu mitem mayen anno 1752Date : 15.05.1747 – 15.05.1752, umb bemelte 100 Unité monétaire : 100 florins den zohls besteheren frey stehen solle, die zohls belehnung zu behalten und continuieren oder aber wider aufsagen und zu handen zu stellen.

7.o So sollen die zohls besteherenTerme : mit dem zohlTerme : einziechen nit über nach beschreibene zohl tariffenTerme : fahren, damit kein klag erfolgen thue. Dann wann sie darüber schreiten wurden, so solle es einem jeweilligen herren landtvogt, landtsamann und den richtenCorrigé de : richternd frey stehen, den zohl nach ihrem belieben zu ihren handen zunehmen.

[p. 4]Saut de page

Dessen danne zur besterckhung und bekrefftigung, so habe gegenwertiges instrument mit meinemAjout au-dessus de la lignee anerbohrnen secret insigell bekrefftigen wollen.2

[p. 5]Saut de page

[ 2 Zolltarife ]

f–No 6Ajout dans la marge de gauche–f Zohl ordnungTerme : old tariffenTerme : für die grafschafft WerdembergLieu : nach erforderlicher nothwendigkeit renoviert und verbeßeret anno 1742Date : 01.01.1742 – 31.12.1742 von s jAbréviation, dem hochgeachten, hochedellgebohrnen, gesträngen herren, herren Johann Jacob ZweifellPersonne : , des gemeinen raths zuo GlarusLieu : Organisation : , dermahlen in gedachter grafschafft, auch herrschaft WarthauwLieu : regierender landtvogt, wornach hinkönftige zohlerTerme : sich regulieren und richten, auch laut denen inhalt den zohlTerme : behörigen orths gehorsammlich abzustatten und richtig zubezahlen, bey hoch und schwärer strafTerme : sich niemand widersetzen noch weigeren soll.

1.o von dem weinTerme :
gbz xr
für j saum weinMesure de volume : 1 saum vin 1
für j lägelen weinMesure de volume : 1 legel vin 2
für ein saum weltschenTerme : weinMesure de volume : 1 saum vin 1 3
für ein fuoder weinMesure de volume : 1 char vin 1
für eine lägelen weltschen weinMesure de volume : 1 legel vin 3
für ein fuder weltschen weinMesure de volume : 1 char vin 2
für ein saumMesure de volume : 1 saum eßigTerme : nüw 1 2
für ein saumMesure de volume : 1 saum branten weinTerme : nüw 2
[p. 6]Saut de page
2.o vom getreidtTerme :
gbz xr
für ein ganzen sakhTerme : mit weizenTerme : , kernenTerme : , wickhenTerme : , erbsTerme : , linßenTerme : , hirschTerme : etcAbréviation 2
für ein sackh faßenTerme : , haberTerme : , nußTerme : 1
für j ledi kohrnenMesure de volume : 1 ledi grain 1
für ein centner risPoid : 1 quintal riz vildischLecture incertaineg 1
für ein ganz reiß faßMesure de volume : 1 tonneau riz 4
für ein reißTerme : sackh 2 1
für j viertellMesure de volume : 1 un quart flachsTerme : old hanf sammenTerme : 1
von aller handt garten samenTerme : und dergleichen 2 1
3.o von schmalzTerme : , schmärTerme : , unschletTerme : und käßTerme :
gbz xr
für ein saum schmalzMesure de volume : 1 saum saindoux 1
für ein viertell schmalzMesure de volume : 1 un quart saindoux 1
für ein center ohnschligPoid : 1 quintal suif oder schmärTerme : 1
für 5 käß 1
für j käß faßMesure de volume : 1 tonneau fromage 2 1
für ein SchweizerLieu : , GlarnerLieu : old anderen zigerTerme : 1
für ein ziger faßMesure de volume : 1 tonneau ziger 2 1
für ein seitenTerme : salzTerme : 2
von ein saum salzMesure de volume : 1 saum sel 1
von ein rörli salzMesure de volume : 1 röhrchen sel 3 2
[p. 7]Saut de page
4.o von roßTerme : und veichTerme :
gbz xr
für ein gawalTerme : oder gutschen pferdtTerme : 1 2
für ein gewöhnlich pferdtTerme : zum verkauf, ein hengstTerme : 1
ein stuottenTerme : oder fülchTerme : 3 2
ein feldt roßTerme : 1 3
für ein rindTerme : 1
für ein sauwTerme : old schweinTerme : 2
für ein schoffTerme : , gaißTerme : oder bockhTerme : 1
für ein kalbTerme : 2
[p. 8]Saut de page[p. 9]Saut de page
5.o von eißenTerme : , stachellTerme : , mettalTerme : und allerlein ertzTerme :
gbz xr
für ein saumMesure de volume : 1 saum zinnTerme : , kupferTerme : oder bleyTerme : 1 3
für ein saumMesure de volume : 1 saum ehreneTerme : häfenTerme : 3 2
für j saumMesure de volume : 1 saum gschlagen kupferTerme : 3 2
für j saumMesure de volume : 1 saum eißen oder stachell 1 3
für j schinn eißenTerme : , ein haller ½
für j segeßenTerme : , ouch ein haller ½
für j saumMesure de volume : 1 saum harnistTerme : 1 3
für saum nadlenTerme : 1
für j saumMesure de volume : 1 saum ruothenTerme : oder gebunden eißenTerme : 3 2
für ein genze ledi zinnTerme : , kupferTerme : , bleyTerme : , eißenTerme : oder stachellTerme : 1 3
von in ledi ruothen oder gebunden eißen 2
von j ledi ehrene häfen, gschlagen kupfer, harnist old haar nadlenTerme : 3
von ein zenter eißen trattTerme : 1
von j zenter glettyTerme : 3
von j zenter rauchTerme : möschTerme : , ertzTerme : und mettalTerme : , darunter rothgießerTerme : arbeitTerme : ouch begreifen 1
für j fäsli schwartz oder weiß sturtzblechTerme : 1
für ein dopplet fäsli dergleichen 2
für ein zenter allerley negellTerme : 1
für ein fäsli mit feillenTerme : 1
für jedes 100 sichlenTerme : 2
für allerley schloßerTerme : und schmidwerckhTerme : , yßen kram, auch allerley werckh zeügTerme : und instrumenten, uhr werckhTerme : , compassTerme : und anders, was sein mag, vom zenter 2
für allerley feüer rohrTerme : , pistohlenTerme : , püferTerme : , harnischTerme : , schlingenTerme : , spießTerme : , hallabartenTerme : , was oberkeitlichen paßTerme : hat und nit contrabandenTerme : ist, vom zenter 3
6.o von tuchTerme : und dergleichen waren
gbz xr
für ein zentner Poid : 1 quintal brüschTerme : und FranzösischtuchTerme : 1
für ein zentnerPoid : 1 quintal allerley scharlatTerme : , HolländischLieu : , EnglischLieu : , SpannischLieu : und ander dergleichen köstlichen tücher, auch h– schargenenTerme : Lecture incertaine–h , sammathTerme : , damastTerme : , attlasTerme : , camalothTerme : und dergleichen köstlichen wahren 2
ittem ein tuch 12 rinscher, ist j saumm 2
für ein saum weltschen tuechTerme : 2
für j saum zwilchTerme : oder leinituechTerme : 2
für ein stuckh barethTerme : 1
für ein saum barchetTerme : 3
für ein saum reine leinwathTerme : 3
für ein saum gewandtTerme : 2
für ein saum seidenTerme : Mesure de volume : 1 saum soie 1
[p. 10]Saut de page
7.o von wollenTerme : , hanfTerme : , flachsTerme : , garnTerme :
gbz xr
für ein zentner wollenPoid : 1 quintal laine 2
für ein sackh wollen 3 2
für ein EnglischenLieu : wollen sackh 2 1
für j zentner hanfPoid : 1 quintal chanvre , reistenTerme : , flachs 2
für j zentner reistin, flächsin oder bauwolle garnTerme : 3
von j saum papirTerme : 3 2
für j saum seillerTerme : 3 2
8.o von läder wahren
gbz xr
für ein hautTerme : 1
für 12 kalbfellTerme : schmal vichTerme : 1
für j saum läderTerme : 2
für ein ledi läder 4
9.o von fischer werckhTerme :
gbz xr
für ein thonen härigTerme : 2 1
für j saum gesalzen grün fischTerme : 3 2
für ein zentner fisch schmalzTerme : 1
für ein saum baumöhlTerme : , confectTerme : , fasten speißTerme : 3 2
i–
gbz xr
für j ganze ballenTerme : baumwollenTerme : 3 2
für ein halbe ballen baumwollen 1 3
für ein centner baumwollen 1
Ajout en bas de page par une autre main
–i
[p. 11]Saut de page
10.o von appoteckher wahrTerme :
gbz xr
für ein zentner safranTerme : 10
für ein zentner waxTerme : 2
für ein saum honigTerme : 3 2
für ein allethTerme : 3 2
für ein saum glaßTerme : 3 2
für ein saum lorbeereTerme : 1 3
für ein saum seipfenTerme : , schwäbellTerme : und krämmereyTerme : 3 2
für j zentner trinckhtabackhTerme : und pfeifenTerme : 1
für ein zentner schnupf tabackhTerme : 1
11.o von salzTerme :
gbz xr
für j seitenTerme : salz 2
für ein saum salz 1
für ein rörly salz 1 2
[p. 12]Saut de page
12.o von vermischten sachen
gbz xr
von j schürlizTerme : viertell oder truckhenTerme : 2
von j saum truckhen guthTerme : 2
von j saum beckhiTerme : 3 2
von j darmit beladenen esellTerme : 1
von j ganzen ruschTerme : sackhTerme : 2
von j saum wezsteinTerme : 3 2
von j mülisteinTerme : 3 2
von j fäderbethTerme : 3 2
von zentner fäderenTerme : 2
für ein saum schneckhenTerme : 3 2
für ein zentner salpetterTerme : 1
für ein fuder heüwMesure de volume : 1 char foin und ein fuder strauweMesure de volume : 1 char paille , so aus dem land gehet 1
3von j lebendigenTerme : judenTerme : 3 würfellTerme : 1 3 2
von j todtenTerme : judenTerme : 30 würfellTerme : 1 11 1
von j zentner büchsen pulverTerme : 1
von j zentner endichTerme : kupferwaßerTerme : und zum färbenTerme : diennet 1 2
für ein saum bücherTerme : oder papirTerme : 2
für ein fuoder kalchTerme : oder ibsTerme : 2
j–
gbz xr
für jedes 1000 dachziegelTerme : 6
Ajout au-dessous de la ligne par une autre main
–j

Von anderen wahren, so bis an hin nit aus geworfen, jenach beschafenheit deroselben mehr oder wenigen wärths, unter vergleichung anderen wahrenTerme : , bis selbe auch nach werden preciert ald darüber ein gewüser taxTerme : gesezt werden.

[p. 13]Saut de page [p. 14]Saut de page [p. 15]Saut de page
k–No 5Ajout dans la marge de gauche–k

[ 3 ] Folgen etliche artickell, wie ein zohlerTerme : sich verhalten soll

1.o Wegen denen von GlarusOrganisation : , wann solche roßTerme : , veichTerme : oder schmalvichTerme : in der grafschafft WerdenbergLieu : erkaufen und dann solches in ihrem landt sommerenTerme : oder winterenTerme : , von solchem solle kein zohlTerme : geforderet werden. Wann sie aber kohrnTerme : , salzTerme : , weinTerme : oder andere wahrenTerme : durch hießigeTerme : oder frömbdeTerme : fuhrleüthTerme : old saümerTerme : durch dißere grafschafft führen ließen, als dann solle von solchen saümeren ald fuhrleüthen der zohl geforderet und eingezogen werden, nach bis her geübten braüchen.4

2.o Die grafschaffts leüth zu WerdenbergLieu : Organisation : , wann solche roß oder veich, was gattung das wäre, in oder außeret dem landtTerme : erkaufenTerme : und solches someren oder winteren thäten, und darnach außeret das landt fertigen, so soll von solchem kein zohl geforderet werden nach alten braüchen. So sie aber etwas haabTerme : , was gattung das wäre, im landt erkaufen und dann außeret das landt fertigenTerme : , so sollend sey solches verzohlen nach laut dem libellTerme : .

[p. 16]Saut de page

SaumerTerme : und fuhrleüthTerme : in WerdenbergLieu : , wan sie wahrenTerme : auseret das landt führenTerme : , so sollend sie also bahr den gewohnlichen zohlTerme : abstatten oder aber bey ihren treüwen in obacht nehmen, was und wie vill sie führen und geflißen auch mit guten treüwen verzohlen laut zohl tariffenTerme : . Gleichmäßig, wann hießige handells leüthTerme : , saümerenTerme : und fuhrleüthenTerme : außeret das landt zu führen geben thäten, so sollend dann solche saümer und fuhrleüth ordentlich zohlen.

3.o Wann die von WarthauwOrganisation : roßTerme : oder veichTerme : , was gattung das wäre, in allhiesiger grafschafft kaufen oder durch treiben thäten, und sie solches somerenTerme : oder winterenTerme : oder für ihre haushaltungTerme : brauchen, so soll von solchem kein zohlTerme : geforderet werden. Wan solche, die vermelte WarthauwerOrganisation : , selbst durch ihre leüth und männyTerme : kohrnTerme : , salzTerme : oder anders durch die grafschafft führen, so soll auch kein zohl von solchem geforderet werden.

Item, wann sie aber solche wahren durch frömbdeTerme : fuhrleüthTerme : oder saümmerTerme : führen ließen, so sollen solche fuhr leüth oder saümer zohlen. Wann sie aber l roß, veich oder schmal veichTerme : auf gewünTerme : und gewerb in oder außeret landts er kaufen und durch [p. 17]Saut de page die grafschafft oder daraus fertigen, so sollen sie solche verzohlen sowohl als die grafschafft leüth zu WerdenbergOrganisation : , vorbehalten, was sie in ihrer gemeindt kaufen, solle auch nit verzohlet werden, darumb sie sollen ein brief haben, kann aber ein solchen besichtiget werden.5

4.o Wann aus der herschafft SaxLieu : jemandt roß, veich oder andere wahren, waß gattung das wäre, auf gewünTerme : und gewerb, obsich oder nidt sich durch dißere grafschafft fertigenTerme : , sollen solche zohlen nach alten, bisher gewonten braüchen. Wann sie aber etwas hier erkaufen oder all hier durchfertigen und solches für ihre haushaltungTerme : brauchen, so soll kein zohlTerme : von selbigen geforderet werden, jedoch das kein betrugTerme : hierin gebraucht werde.

5.o Die von GambsOrganisation : sind schuldig zu zohlen nach altem gebrauch und laut erkantnus unseren gnadigen herren.6

6.o Ittem die aus der grafschafft ToggenburgLieu : sind auch schuldig zu zohlen nach altem gebrauch.

[p. 18]Saut de page 7.o Wann frömbde oder heimbscheTerme : etwas wahrenTerme : , was gattung das ware, in die grafschafft führen oder fertigen thäten, so sindt solche kein zohlTerme : schuldig. Wann aber solche wahren durch hiesigeTerme : oder frömbde saümmerTerme : oder fuhrleüthTerme : widerumb aus der grafschafft geführt wirdt, so sindt solche den zohl zu geben schuldig.

8.o Item frömbde handells leüthTerme : , saümer und fuhr leüth, wann sie etwas wahren durch die grafschafft führen oder fertigen, so sindt sey zu zohlen schuldig.

9.o Wann frömbdeTerme : , woher sie seyend, roßTerme : , vechTerme : ald lechen küohTerme : durch die grafschafft auf die alpenTerme : oder anderest wo zu somerenTerme : oder dann zu winterenTerme : treiben thäten, so soll von solchen kein zohlTerme : geforderet werden. Wann aber ennet RhinsLieu : oder anderest woher jemandt von unseren als veich oder roßen etwas zohl geforderet werden, als dann sollend solche in hiesiger grafschafft von ihnen als veich oder roßen auch zohlen, so das gegenrechtTerme : solle observiert und gehalten werden.

[p. 19]Saut de page 10.o Wann frömbde etwas wahren durch diße grafschafft tragen thäten, so sollen solche gehalten werden, wie sey bey ihnen andere auch halten. Die weltschenTerme : krämmerTerme : sollen von jeeder ballenTerme : schuldig seyn, zohl zu geben, sie seyend groß oder klein, ein bazenUnité monétaire : 1 batz/bache , was sie in das fertgen und verkaufen.

Wann ein jeweilliger zohlerTerme : jemand seche oder wüste, der in vor verschreibenen artickhlen verfältheTerme : oder an einem sontagTerme : fahren wurde ald den zohl abweiche, so soll der zohler solches einem jeweilligen regierenden herren landtvogt anzeigen und nit verschweigen, zu mahlen die frömbden anhalten und nit forth laßen, bis ein herr landvogt solche widerumb liberiert oder sonsten fahren last, s sAbréviation bey seinem eydt, getreüwlich und ohngefahrlichen.

[p. 20]Saut de page

[ 4 Bestätigung der Zollordnung von 1690 ]

m–No 4Ajout dans la marge de gauche–m Den 1. tag juli anno 1690Date : 01.07.1690 hat gnädig und gebietende herr landtvogt Bartholame Paravicin von CapellPersonne : in anweßenheit seiner ambts leüthenTerme : , herr landtsamanTerme : Johann ZoggPersonne : , herr haubtmannTerme : BuchlersPersonne : , herr leutenambtTerme : SennPersonne : , herr schullvogtTerme : LitschersPersonne : und zollerTerme : Hans SennPersonne : disere obverschreibene ordnung in allen punckten und articklen bekrefftiget und gutgeheißen. In krafft deßen hat wohlgedachter herr landtvogt sein pitschafft hierunter getruckt, jedoch ihme und seinen erben in allweg ohne schaden, geben auf obgemelten tag.

Locus sigilli Melchior MartiPersonne : , landschriberÀ l’original : ldtschr

[ 5 Bestätigung der Zollordnung von 1587 ]

n–No 8Ajout dans la marge de gauche–n Disere vorbeschreibene stuckh und artickell habend unsere gnädigen herrenÀ l’original : gn hh von GlarusOrganisation : diserem zohlTerme : oder weg gelthTerme : , wie von stuckh zu stuckh vornahen ein andern nach gemeldet, auf erlegt und bestättiget, des halben ein jeder auf nehmerTerme : des weg gelts jährlichDurée répétée : 1 année wegen meinen gnädigen herrenÀ l’original : mghr ihrem theill gute und ordenliche rechnungTerme : geben können und allwegen zu BuchsLieu : erleit werden solle.

Und des zu wahrem urkund dis zohlbuchsTerme : , so hat der frommb und vest Rudolf KönigPersonne : von GlarusLieu : und diser zeit unser gnädigen herrenÀ l’original : ughr von GlarusOrganisation : der grafschafft Werdenberg und herrschafft WartauwLieu : landtvogt, sein eigen secret insigell, doch meiner gnädigen herrenÀ l’original : mghr freyheit und gerechtigkeit, [p. 21]Saut de page auch ihme und seinen erben in allweg ohne schaden, offentlich gehenckt hatt und geben ist, den 11. tag christmonath, da mann von der geburth Jesu ChristiPersonne : , unsers lieben herren und einigen erlößers, gezelth fünfzechen hunderet achtzig und im sibenten jahrDate : 11.12.1587.

[ 6 Bestätigung der Zollordnung von 1664 ]

o–No 3Ajout dans la marge de gauche–o Weillen meine gnädigen herrenÀ l’original : mghr und oberen von herren landtvogt IseliPersonne : mit mehrerem vernohmen, was maßen etwelche der unterthanen mit einer ald der anderen fuhrTerme : den zohlTerme : nit zu zahlen p sich vermerckhen laßend, danenhero nit wenig ohnheill entspringen möchtendt. Deme nun den weg zu nehmen, habend wohl ehren gedacht meine gnädigen herrenÀ l’original : mghr und oberen diße hier vorsezte ordnungTerme : des zohls und weeggeltsTerme : halber durch aus uidCorrigé de : undq in allen punckhten confirmiert und bestättet, in maßen zu jeeden zeiten die zohlerTerme : solcher ordnung nach zugehen und fleisig zubeobachten sie ihnen angelegen sein laßen sollend.

Zuo welchem die jeweilligen herren landtvögt vermitlest ihres gewalths sie zuschüzen beordret sind. GlarusLieu d’origine : , den 7. tag juny 1664Date : 07.06.1664.

Daniel BußyPersonne : , landschreiber

[p. 22]Saut de page

[ 7 Der Landvogt muss auf der Bezahlung des Zolls bestehen ]

r–No 2Ajout dans la marge de gauche–r Alldieweillen unsere gnädigen herrenÀ l’original : ughr von GlarusOrganisation : von herren landtvogt Heinrich TschudiPersonne : weitlaüfig sind berichtet worden, was maaßen die zu GambsOrganisation : sich beschweren wolten, den vordemme gewohnlichen und jeder weillen schuldig geweßenen zohlTerme : old weg geltTerme : zu erlegen. Worüber habend sich hochgedacht unsere gnädigen herrenÀ l’original : ughr, landamann und ganz geseßener rath, einhellig erkenth laut beyligender erkantnusTerme : und befehlend ihrem jeweilligen landtvögten der grafschafft Werdenberg und herschafft WarthauwLieu : alles ernstlichen, das sey im wenigsten nit abschwanckhen, sonderen solchen zohlTerme : nach altem schrottTerme : erheben laßen und das gefleißen, damit sie sich nit mehr, wie albereith beschechen, sich rühmen können, das vor deme ihnen etwelche mahlen durch hinläßige zohlerTerme : hierin sige verschonnet worden und also ihnen selbsten eine befreüwungTerme : anmaßen wollen.
Disere erkantnus ist aus gefelth worden von unsere gnädigen herrenÀ l’original : ughr zu GlarusLieu d’origine : , landtamann und ganz geseßenem rath, den 26. jenner s anno 1620Date : 26.01.1620.7

Melchior MartiPersonne : , landtschreiberÀ l’original : ldtschr

Joachim LeglerPersonne : , dermahliger landtschreiberTerme : zu WerdenbergLieu : . [p. 23]Saut de page8

[p. 24]Saut de page

[ 8 Verleihung des Zolls ]

Ich, Othmar ZwickyPersonne : , geweßner landamann hochloblichenÀ l’original : hochlobl gemeinen standts GlarusOrganisation : , dermahlen regierender landtvogt der grafschafft Werdenberg und herrschafft WarthauwLieu : ,

urkunde hiermit, das im mayen 1752Date : mai 1752 der landtzohlTerme : all hier in der grafschafft aus gut befinden und überlaßung der hochgeachten, hochedell gebohrnen, gesträngen, vornehmmb, vorsichtigen, hoch und wohlweißen herren, herren landtamann und rath hochloblichenÀ l’original : hochlobl, gemeinen standts GlarußOrganisation : , und danne auch der vorgeachten, achtbahr, ehrsamenn und bescheidnen amanTerme : und richterenTerme : , als aus geschoßenen und vorgeseyten deß all hiesigen landts, dar von vor hochermeldt, den ersteren zu handen eines jeweilligen regierenden landtvogts, ein von den zweyten oder zwey dreytellTerme : bezogen werden, under folgenden conditionenTerme : und gedingen für 8 jahrPériode : 8 années lang auf ein anderen folgende verlaßen worden denn achtbahren, ehrsamenn und bescheidenen alt seckell meisterTerme : Hans BuschPersonne : und baumeisterTerme : HansÀ l’original : Hs Thommas SchwendenerPersonne : , beide von RäfisLieu : : [p. 25]Saut de page

1.tens, das der märgt zohlTerme : laut articuls im landtbuchTerme : 9 und bis dahnigen jennerDate : 1. janvier – 31. janvier wärenden übungen, einem jeweilligen herren landtvogt gänzlich und alligklichen solle vorbehalten seyn.

2.tens, das der andere zohlTerme : von nun an von ihnen möge und solle einbezogen werden und sollendt sie dan anfang machen zu mitem mayen anno 1752Date : 15.05.1752 (délai).

3.tens, solle ihnen eine klahre und deutliche zohl tarifenTerme : zugestelth und übergeben werden, damit sie sich deren zu ihrem verhalt bedienen könen und nach derselben inhalt die zöhlTerme : einziechen mögen.

4.tens, wann frömbde ald heimbscheTerme : in abstattung der zöhlen gefahrlichkeiten gebrauchten, solche verweigeren, ablougnen, abfahrenTerme : oder auf andere weis hinter halten, dieselben ohne verschonen und anstandt einem jeweilligen herren landtvogt anzugeben, damit er sie zur correctionTerme : ziechen und jenach beschafenheit abstrafen könne.

[p. 26]Saut de page 5.tens, disere zohl bestehungTerme : solle 4 jahrPériode : 4 années, namblich von mitem mayen 1752 bis zu mitem mayen 1756Date : 15.05.1752 – 15.05.1756 gewüs und ohnabänderlich bestehen, vorbehalten schwär infallende sterbens zeitenTerme : , da handel und wandellTerme : still stehenTerme : müste. Auch söllendt sie alle jährlichenDurée répétée : 1 année zu jeder zeit zu mitem mayenDate : 15. mai auf eines jeweilligen herren landtvogts gelegenheit und ansezenden tag auf das schlossTerme : franco liferen 100 Unité monétaire : 100 florins , ich schreibe ein hunderet gulden, zu handen herren landtvogts und des landts ammanTerme : und richterenTerme : abstatten und bezahlen, da danne die erst bezahlung verfallen thut auf miten mayen anno 1753Date : 15.05.1753 (délai).

6.tens, hernach nach 4 jahrenPériode : 4 années, namblich von mitem mayen 1756 bis zu mitem mayen 1760Date : 15.05.1756 – 15.05.1760 umb bemelte hundert guldenUnité monétaire : 100 florins den zohls besteherenTerme : frey stehen solle, die zohls belehnungTerme : zu behalten und zu continuieren oder aber aufzusagen und zu handen zu stellen.

[p. 27]Saut de page 7.tens, so sollend die zohls besteherTerme : mit dem zohlTerme : zu ziehen nit über vorbeschreibene zohl tarrifenTerme : fahren, damit kein klag erfolge. Dann wann sie darüber schreiten wurden, so solle es einem jeweilligen herren landtvogt, landtsamann und den richteren frey stehen, den zohl nach ihrem belieben zu ihren handen zu nehmmen.

Desen zu wahrem urkundt und streifhaltung, so habe gegenwertige admodationTerme : mit meinem an erbohren secret insigel bekräfftigen wollen.10

Joachim LeglernPersonne : , landtschreiber

[Note d’archives en haut de la couverture :] No 4; B L IV N. 2
[Note dorsale sur la couverture :] Vorgelegt vor Bezirksgericht St. GallenLieu : , St. GallenLieu : , den 8. JuliDate : 08.07.1840, Dr. WegelinPersonne : , Bezirksrichter, 1840
[Note dorsale sur la couverture :] Gesehen vor Bezirksgericht St. GallenLieu : , 30. April 1839Date : 30.04.1839, BärlocherPersonne : , alterAinsi Bezirksrichter
[Note d’archives en haut de la couverture :] No 1; B L IV N 2
|Saut de page
[Note d’archives au verso :] No 6; staigtLecture incertainet
[Note dorsale au verso par une main du XIXe siècle :] Vor KantonsgerichtÀ l’original : Ktsgrcht, 11. Dez. 1840Date : 11.12.1840, C. SaylernPersonne : , präsidentÀ l’original : prsdt
[Note dorsale au verso par une main du XIXe siècle :] Vor KantonsgerichtÀ l’original : Ktsgrcht, 26. MerzLecture incertaineu 1839Date : 26.03.1839, C. SaylernPersonne : , präsidentÀ l’original : prsdt

Annotations

  1. Corrigé de : und.
  2. Ajout dans la marge de gauche.
  3. Ajout au-dessus de la ligne.
  4. Corrigé de : richtern.
  5. Ajout au-dessus de la ligne.
  6. Ajout dans la marge de gauche.
  7. Lecture incertaine.
  8. Lecture incertaine.
  9. Ajout en bas de page par une autre main.
  10. Ajout au-dessous de la ligne par une autre main.
  11. Ajout dans la marge de gauche.
  12. Suppression : sch.
  13. Ajout dans la marge de gauche.
  14. Ajout dans la marge de gauche.
  15. Ajout dans la marge de gauche.
  16. Suppression : ver.
  17. Corrigé de : und.
  18. Ajout dans la marge de gauche.
  19. Suppression : anno 1660.
  20. Lecture incertaine.
  21. Lecture incertaine.
  1. Vgl. Artikel 20 im Nachtrag von 1653 des Landbuchs von 1639, SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20.
  2. Hier befindet sich das Siegel von Landvogt Johann Jakob ZweifelPersonne : .
  3. Beide Einträge zu den Juden sind mit geschwungener Klammer verbunden und mit einem o gekennzeichnet.
  4. Vgl. die Abschrift dieses Artikels in: LAGL AG III.2457:013.
  5. Vgl. den Vidimus zum Zollerlass von Glarus von 1609Date : 1609, transkribiert bei Graber, Urkundensammlung, Nr. 39; vgl. auch die Abschrift von 1783 des Artikels (LAGL AG III.2457:015); zu Zollsachen zwischen Werdenberg und Wartau siehe auch die Dokumente im Dossier LAGL AG III.2457.
  6. Vgl. die Erkenntnis von Glarus vom 26. Januar 1620Date : 26.01.1620 weiter hinten in diesem Heft sowie die Erkenntnis von Schwyz von 1673Date : 1673 wegen Neuerungen betreffend den Zoll in Werdenberg (OGA Gams Nr. 119).
  7. Sowohl die gestrichene als auch die nachgetragene Datierung stimmen wahrscheinlich nicht. Heinrich Tschudi war Landvogt in Werdenberg von 1668–1671. Melchior Marti ist in anderen Quellen ab 1674 als Landschreiber belegt.
  8. Seite 23 ist leer.
  9. Vgl. Artikel 20 im Nachtrag von 1653Date : 1653 des Landbuchs von 1639Date : 1639, SSRQ SG III/4 185-1, Art. 20.
  10. Das Siegel von Landvogt Othmar ZwickyPersonne : befindet sich hier.