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SSRQ SG III/4 200-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud

Citation : SSRQ SG III/4 200-1

Licence : CC BY-NC-SA

Erläuterung von Glarus zum Mandat, Getreide und Hülsenfrüchte im Kornhaus zu lagern und zu verzollen

1683 mai 6.

Vor Landammann und Rat von Glarus erscheint Hans Tischhauser als Abgeordneter der Landvogtei Werdenberg und berichtet, dass in allen Kirchen kürzlich ein Mandat verlesen wurde, dass die von Werdenberg Getreide und Hülsenfrüchte zum Verkauf in das neu erbaute Kornhaus bringen und verzollen müssen. Glarus erläutert das Mandat: Jeder Müller, Bäcker und andere Haushalte müssen Getreide und Hülsenfrüchte für den eigenen Haushalt bzw. für ihr Gewerbe weder ins Kornhaus liefern noch Zoll bezahlen. Was aber mit Gewinn verkauft wird, muss ins Kornhaus geliefert werden.

Der Aussteller siegelt mit dem Landessekretsiegel.

  • Cote : OGA Grabs O 1683-1
  • Date : 1683 mai 6
  • Tradition : Original (Doppelblatt)
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 20.0 × 33.0
  • 1 sceau :
    1. GlarusOrganisation : , rond, pressé, absent
  • Langue : allemand
  • Scripteur : Johann Heinrich WeissPersonne : , Landschreiber

  • Cote : LAGL AG III.2467:004
  • Ancienne cote : LAGL X. 254
  • Date : 1786 mars 19
  • Tradition : Vidimus (Doppelblatt)
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 34.0
  • 1 sceau :
    1. rond, pressé, bien conservé
  • Langue : allemand
  • Cote : StASG AA 3 A 8-5
  • Date : 17 e s.
  • Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
  • Support d’écriture : Papier
  • Langue : allemand
  • Scripteur : Johann Heinrich Weiss, Landschreiber von Glarus
  • Cote : LAGL AG III.2401:044, S. 343–345
  • Date : 1786 décembre 19
  • Tradition : Abschrift, Buch (938 Seiten, bis Seite 697 beschrieben, 900 bis 936 Formulare und Register) mit Ledereinband
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 25.0 × 36.0
  • Langue : allemand
  • Cote : StASG AA 3 B 02, S. 343–345
  • Date : 1786 décembre 19
  • Tradition : Abschrift, Buch (940 Seiten) mit kartoniertem Einband mit Stoffüberzug
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 25.5 × 40.0
  • Langue : allemand
  • Cote : StASG AA 3 A 8-2-1, 19–20
  • Ancienne cote : StASG AA 3 A 8-2
  • Date : 1786 décembre 19
  • Tradition : Abschrift
  • Support d’écriture : Papier
  • Langue : allemand
  • Scripteur : Fridolin LuchsingerPersonne : , Landschreiber von Werdenberg

  1. Das KornhausTerme : wird um das Jahr 1674Date : 1674 gebaut (vgl. dazu die drei Schreiben mit dem Kostenverzeichnis vom 30. Juni 1675Date : 30.06.1675: StASG AA 3 A 9-3) und ist später im Besitz der Familie HiltyOrganisation : : 1750Date : 1750 verkauft Landammann David HiltyPersonne : das von seinem Vater geerbte Kornhaus samt Stall und Garten seinem Bruder Hauptmann Paravizin HiltyPersonne : für 1000 Gulden (SSRQ-SG-III_4-228-1).

    Die Erkenntnis von Glarus vom 5. April 1687Date : 05.04.1687, dass KaufmannsgüterTerme : und mit Gewinn gekaufte Güter «von unden hinuff zu dem WerdenbergischenLieu : kornhaußTerme : gefüört werden, daß solche von niemandts anderm alß den inwohnernTerme : und fuöhrleüthenTerme : zu WerdenbergLieu : uffgeladen und in HoolenwegLieu : , TrüöbenbachLieu : und wohin man sy alß dan witers laßen möchte, mögen gefüört werden», wird bereits am 16. Juni 1687Date : 16.06.1687 auf Beschwerden der RheintalerLieu : FaktorenTerme : und der Gemeinde GrabsOrganisation : wieder aufgehoben und zur alten FuhrordnungTerme : zurückgekehrt (OGA Grabs O 1687-1).

  2. 1771Date : 1771 werden einige Personen gebüsst, da sie den Befehl zur Verwahrung des KornsTerme : im KornhausTerme : missachten (LAGL AG III.2467:008) und 1786Date : 1786 kommt es zum Streit zwischen Paravizin HiltyPersonne : als Besitzer des Kornhauses und den KornhändlernTerme : in WerdenbergLieu : , da sich letztere weigern, auch Hülsenfrüchte, die auf GewinnTerme : verkauft werden, in das Kornhaus zu liefern. Aufgrund der vorliegenden Urkunde von 1683Date : 1683 wird Hilty von GlarusOrganisation : bei seinen Rechten geschützt. Er muss dafür dem Landvogt jährlich zwei Gulden bezahlen (Kopien: LAGL AG III.2401:044, S. 343–345; StASG AA 3 A 8-2-1, S. 19–21; vgl. zu diesem Streit auch LAGL AG III.2467:005, AG III.2467:006; AG III.2467:007).

Texte édité


Wir, landamman unnd ein gantz gesäßner
rath zue GlarußOrganisation : , uhrkhunten hiermit,
daß in heüttig, unsrer rahtsversammblung
vor unß erschienen der ehrbahre und bescheidne Hanß TischhauserPersonne : in nammen und
allß ein abgeordneter der gemeindenTerme : von
unßern lieb- und getreüwen angehörrigen
der graffschafft WerdenbergLieu : und uns mit
gezimmenden respect vortragen und zuovernehmen geben laßen, waß maaßen jüngsthin draußen in allen kirchenTerme : ein mandathTerme :
und gebott auß unserem befälch außgekünth
und verläsen worden, in welchem begriffen,
daß seye von WerdenbergLieu : alleß gemüeßTerme : , allß
hirschTerme : , kornTerme : , bonenTerme : , ärbsTerme : , haberTerme : etcAbréviation, ohne
underscheid in unßer neüwerbauwte kornhaußTerme : zuelegen, daselbe keines anderen ohrts
allß von daselbsten nachen zuoverkauffen
und auch den auferlegten zoolTerme : darvon abzuestatten verpflichtet sein sollten. Nun erfordere zwahr ihrre höchste schuldigkeit, daß
seye unßren satz- und gebotten billicher
weiß gehorsammind und denselben sich underwerffind, wann aber seye auch wüßen, daß,
wann etwaß besonders und beschwehrliches
seye angefallen, wir auf eigentlichen bericht hin die gnaden hand ihnen niemahls entzogen, allß möchten seye unß
sehr angelegenlich und in gehorsammer
underthänigkeit ersuochen und bitten
(weylen seye sich in gewüßen, uns eroffnenden
stucken beschwehrt befindind), wir in diesem
fahl etwaß underscheids zue machen und [fol. 1v]Saut de page
angeregtem mandathTerme : und gebott eine etwelche
erleütterung zuo geben gnädig geruohen
wollten etcAbréviation.

Wann dann nun solches anbringen wir
in mehrerem angehört und verstanden,
zuemahlen der sachen beschaffenheit nach
nohturfft behertziget, allß geben wir obangezognem, unßrem außgekünten mandathTerme :
und gebott folgende erleütterung:
Daß
ein jeder müllerTerme : , beckherTerme : oder anderer haußhallterTerme :
in unßer graffschafft WerdenbergLieu : daß jehnige
kornTerme : , haberTerme : , erbsTerme : , hirschTerme : , bonenTerme : oder ander gemüößTerme : , so er zu seinem selbst eignen gewirbTerme :
oder haußhalltungTerme : gebraucht, nit in ernennth
unßer kornhausTerme : zuelifferen, weniger zue
verzohlen schuldig sein solle, sonder daß ein jeder
under ihnnen daselbe auf solche formb und
ohne betrugTerme : nach belieben kauffenTerme : und verkauffenTerme : könne und möge.
Waß aber
auf den ehrschatzTerme : 1 und waß einer in seinem
selbst eignen gewirbTerme : oder haußhalltungTerme : nit
verbrauchen thette, verkaufft werden wollte,
solle es alleß lauth außgekünten mandatsTerme :
nirgend anderst, dann dem kornhausTerme :
einverleibt und von danacher verkaufft
und verzoletTerme : werden, bey hochster unßer straaff
und ungnad.
Und deßen zue wahrem uhrkunth, haben wir unßer gewohnt landtsecret insigel hierunder trucken laßen,
auf den 6.ten may anno 1683Date : 06.05.1683.

JohAbréviation Heinrich WeißPersonne : ,
zue GlarußLieu : lschreiberlandschreiber
[Note dorsale au verso par une main du XVIIe siècle :]
Urkunth
betreffendte den korngwerbTerme :
[Note d’archives au verso :]
81 a

Annotations

  1. Suppression : 71.
  1. Hier im Sinne von «mehrschatzTerme : », d. h. auf Geschäftsgewinn verkaufte Hülsenfrüchte und Getreide.