SSRQ SG III/4 150-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 150-1
Licence : CC BY-NC-SA
Glarus bestätigt der Bewohnerschaft von Werdenberg das Abzugsrecht
1604 avril 16.
Description de la source
- Cote : LAGL AG III.2434:009, fol. 2r–v
- Ancienne cote : LAGL VII.
- Date : ca. 1660 – 1700 (nach) Tradition : Abschrift (Doppelblatt, 4 Seiten beschrieben)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 34.0
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : LAGL AG III.2434:006
- Ancienne cote : LAGL VII.
- Date : 18 e s. Tradition : Abschrift (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 20.5 × 32.5
- Langue : allemand
- Cote : OGA Sevelen U 1604
- Date : 18 e s. Tradition : Abschrift (Einzelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : LAGL AG III.2434:013
- Ancienne cote : LAGL VII. 209
- Date : 18 e s. Tradition : Auszug (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 35.5
- Langue : allemand
- Cote : StASG AA 3 B 02, S. 363–367
- Date : 1754 avril 28 Tradition : Buch (940 Seiten) mit kartoniertem Einband mit Stoffüberzug
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 25.5 × 40.0
- Langue : allemand
- Cote : LAGL AG III.2401:044, S. 363–367
- Date : 1754 avril 28 Tradition : Buch (938 Seiten, bis Seite 697 beschrieben, 900 bis 936 Formulare und Register) mit Ledereinband
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 25.0 × 36.0
- Langue : allemand
- Cote : OGA Grabs O 1604-1
- Date : 1771 octobre 17 Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
Commentaires
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Die Bewohnerschaft von WerdenbergOrganisation : wehrt sich erfolgreich in GlarusLieu : gegen EingriffeTerme : des LandvogtsTerme : , der die Gebühr (AbzugTerme : ) auf Güter, die ins AuslandTerme : transferiert werden, für sich beansprucht. 1660 bestätigt GlarusOrganisation : der Einwohnerschaft von WerdenbergOrganisation : ihr Recht auf den AbzugTerme : mit dem Nachtrag, dass auch der Abzug von den GüternTerme : der HintersassenTerme : ihnen gehören soll. Die AufnahmeTerme : von Hintersassen liegt jedoch weiterhin in der Kompetenz von Glarus (LAGL AG III.2434:009, S. 1–2). 1768 ereignet sich ein ähnlicher Fall mit Landvogt Johann Heinrich SchulerPersonne : , worauf beide Bestätigungen erneuert werden (siehe Vermerk auf der Rückseite).
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Zum AbzugTerme : in WerdenbergLieu : vgl. auch SSRQ SG III/4 116-1, Art. 11; LAGL AG III.2432:017; AG III.2430:054; Burgerarchiv Grabs U 1751-1; StATG 7’00’47.
Texte édité
Wir, landtamma und gantz gesessener rath zu GlarusOrganisation : , bekenen
offenbahr und thun kund allermäniglich mit dissem brieff, dz wir
auff heüt dato, alß wir ratsweis bey einandern versambt gewessen,
vor uns erschienen sind die ehrenhafften und achtbahren Thomma
LiponerPersonne : , Andreas DischhusserPersonne : undt Stephen StrickerPersonne : , im nammen
alß abgeordnete anwäldTerme : und befelhshaber unsrer getreüe, liebe
underthonnen der graffschafft WerdenbergOrganisation : , und uns in underthänigkeit fürbringen und eröffnen lassen, welcher gestalten bis anhäro
je und alwegen der gebührende abzugTerme : von dem haab und guotTerme : , so
erblicher wys und sonst aussert die graffschafft gefallen und gezogenTerme : ,
ihnnen zugehört, welchem sie auch ohnne unser anforderung oder
intragTerme : ingenommen. Ohnangesechen aber dessen, so vermeine unser
herr regierende landtvogt daselbsten, ihmme solcher abzugTerme : in unserem
nammen fallen und dienen solle, dz aber den bisharo geübten brüchen
zu wyder, uns hiermit gantz underthänig und zum höchsten gebetten,
wir wollen so gnädig und guetwillig sein und ermeltem, unserem
landtvogtTerme : , von seinem angefangenem fürnemmen nit allein abweissen,
sondern sie bey ihren alten brüchen undt diessem abzug handhaben,
scheützen und schirmmenTerme : , so seyend sie anerbietens, uns neben schuldiger
pflicht alle underthänigkeit und gehorsame, alß getreüen underthonen a–zu thunAjout au-dessus de la ligne–a gebrühreÀ corriger en : gebühreb, zu leisten und zuerwiessen. Und als wir obgenanter,
unseren lieben underthonen der graffschafft WerdenbergOrganisation : abgeordnete
befelhshaberTerme : , in diessem, ihrem bittlichen anbringen, angehöret und
vernommen, darneben uns auch erineret, was gestalt von wegen des
abzugsTerme : bishar brüchig gewessen, so haben wir uns hierauff nach
erwegung gestaltsamme der sachen erkent, dz vorgemelten, unseren
underthonen der landtschafft WerdenbergLieu : , solcher abzugTerme : wie von
alter har dienen, zuhören undt folgen, auch darbey gescheützt [fol. 2v]Saut de page
und geschirmet haben und versechen sein sollen, jedoch uns und unseren hochherlichkeiten, freyheiten und rechtsammenen in alweg ohnne schaden, nachtheil
und abbruch. Und dz alles zu wahrem, offenen urkundt, haben wir
unsers landt secret in sigill offentlich gehenckt an diessen
brieff, der gegeben ist auff den 16. tag abrellen, von ChristiPersonne : , unsers
einigen erlosers, gebuhrt, als man zält 1604 jahrDate : 16.04.1604. Variante alternative dans StASG AA 3 B 2, S. 363 :
Locus sigilli LSAbréviation
Adam BönigerPersonne : , landtschreiber
zu GlarußLieu : c
Copia
zweyer brieffen betreffende
den abzug d–de ao Abréviation 1660Date : 1660 und
1604Date : 1664.
NB: Der gleiche fahl hat sich zugetragen
ao Abréviation 1768, lauth protocol sub 25.sten 9brisDate : 25.11.1768,
unter hAbréviation landthvogt Johan Heinrich
SchullerPersonne : und folgsamb auf dz neüwe
ratihabierthÀ corriger en : ratifizierteAjout à la hauteur de la ligne par une autre main–d
Annotations
- Ajout au-dessus de la ligne.↩
- À corriger en : gebühre.↩
- Variante alternative dans StASG AA 3 B 2, S. 363 :
Locus sigilli LSAbréviation
Adam BönigerPersonne : , landtschreiber
zu GlarußLieu : .↩ - Ajout à la hauteur de la ligne par une autre main.↩
- À corriger en : ratifiziert.↩
- Folio 1r–v enthält eine Abschrift der Bestätigung von Glarus 1660 (siehe Kommentar).↩
Résumé
Landammann und Rat von Glarus bestätigen Thomas Lippuner, Andreas Tischhauser und Stefan Stricker, Abgeordnete von Werdenberg, das Abzugsrecht der Bewohnerschaft von Werdenberg. Am 25. November 1768 wird dies erneut bestätigt.