SSRQ SG III/4 137-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 137-1
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Bartholomäus Schmid darf in der Landvogtei Werdenberg-Wartau unter gewissen
Bedingungen eine Rindenstampfe zur Gerberei auf dem Wuhr neben dem Weiher am Bach
bauen
1565 avril 21.
Description de la source
- Cote : OGA Grabs U1-1565
- Date : 1565 avril 21 (am hälgen abendt zu osteren) Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 35.5 × 23.0 (Plica : 5.0 cm)
- 1 sceau :
- Jakob SchulerPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, écorné
- Langue : allemand
Commentaires
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Ein «gaͤrbhus» am Bach wird bereits im Grabser Urbar von 1463Date : 1463 erwähnt (Vetsch, Urbar, S. 24). 1531Date : 1531 heisst es, dass Glarus ein Gut bei der Gerberei WerdenbergLieu : auf dem WuhrTerme : unter dem WeiherTerme : an den Gerber LorenzPersonne : von BuchsLieu : verkauft unter der Bedingung, das Gut einzuzäunen und den Bachlauf unter der Gerberei nicht zu verändern (Original: LAGL AG III.2405:002). Als 1565Date : 1565 der Besitzer der Gerberei, Bartholomäus SchmidPersonne : , auf dem Wuhr neben dem WeiherTerme : am BachTerme : zu seiner Gerberei eine StampfeTerme : zur Verarbeitung von Rinden errichten will (Lohstampfe bzw. Mühle, wo Baumrinde zu Gerberlohe bzw. Gerbmittel zerstampft wird), fürchtet Hans ForrerPersonne : als Besitzer der Mühle bei der Stadt um das für ihn notwendige Wasser, für das er ein Vorrecht besitzt.
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1685Date : 1685 sowie 1740Date : 1740 kommt es nochmals zu Streitigkeiten um das Wasser des Weihers zwischen den Besitzern der Mühle WerdenbergLieu : und der Gerberei WerdenbergLieu : (OGA Grabs U3-1685; U5-1740).
Zu den Abgaben aus der Gerberei auf dem Wuhr vgl. LAGL AG III.2401:044, S. 351.
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Zur MühleTerme : unterhalb der Stadt WerdenbergLieu : an der RingmauerTerme : vgl. SSRQ SG III/4 143-1, Art. 19.1; SSRQ SG III/4 229-1, S. 113; OGA Grabs U2-1604; LAGL AG III.2424:011; StASG AA 3 B 2, S. 319–322, 329–330 sowie das Teildossier StASG AA 3 A 8-2.
Texte édité
Annotations
- Im Urbar von 1581 als Müller der Stadtmühle bezeugt (SSRQ SG III/4 143-1).↩
Résumé
Jakob Schuler, Landvogt von Werdenberg-Wartau urkundet, dass Bartholomäus Schmid eine Stampfe zu seiner Werkstatt und Gerberei auf dem Wuhr neben dem Weiher an dem Bach, der aus dem Weiher fliesst, bauen möchte. Der Gerber will für den Eigenbedarf Rinde stampfen.
Hans Forrer will dies verhindern, da er um das für ihn notwendige Wasser aus dem Weiher für seine Mühle und Stampfe fürchtet. Er weist alte Urkunden vor, die ihm das Vorrecht am Wasser zusichern.
Schlussendlich einigt man sich darauf, dass die Rindenstampfe gebaut werden darf, wenn Schmid schriftlich zusichert, dass er nur für den Eigenbedarf Rinde stampft, an dem Bach nichts verändert und das Wasser nicht ableiten wird.
Erbetener Siegler ist der Aussteller.