SSRQ SG III/4 105-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 105-1
Licence : CC BY-NC-SA
Schiedsspruch um die hohen und niederen Gerichtsgrenzen zwischen Gams und Wildhaus bzw. den Herrschaften Hohensax-Gams und dem Toggenburg
1517 juin 30.
Description de la source
- Cote : OGA Gams Nr. 37
- Date : 1517 juin 30 (dinstag nachst nach sant Johanß baptisten tag) Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 53.5 × 23.5 (Plica : 7.5 cm)
- 1 sceau :
- Ulrich VIII. von Sax-HohensaxPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, endommagé
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : OGA Gams Nr. 38
- Date : 1745 Tradition : Abschrift (Einzelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 35 × 43
- Langue : allemand
- Cote : StiASG Rubr. 121, Fasz. 1, Nr. 23, S. 1–3
- Date : 18 e s. Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23 × 34
- Langue : allemand
Commentaires
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In diesem Schiedsspruch werden die Herrschaftsgrenzen bzw. die Grenzen des Hoch-Terme : und NiedergerichtsTerme : zwischen den Herrschaften Hohensax-GamsLieu : und ToggenburgLieu : festgelegt, die zugleich die GrenzenTerme : zwischen GamsLieu : und WildhausLieu : bilden. Es geht besonders um die untere Grenze im Gebiet von WalenbrandLieu : . Erwähnt als untere Grenze ist Bätzlers Badbrunnen, heute BätzlersLieu : genannt, ein BadTerme : unterhalb der TobelsägeLieu : an der SimmiLieu : . Vom Badbrunnen (eingefasste Quelle, die zu Heilbädern dient) geht die Grenze geradewegs in das LügentobelLieu : . Der Name des TobelsTerme : ist heute nicht mehr bekannt: Nach ortsnamen.ch ist es identisch mit dem heutigen LetzitobelLieu : des LetzibachsLieu : . Die Grenze verläuft in der Mitte des Tobels hinauf bis an dessen Ende, wo sie direkt hinauf in den GätterifirstLieu : als oberste Grenze geht. Nach den Grenzbriefen sowie der Beschreibung im Vergleich von 1644Date : 1644 (StiASG Rubr. 121, Fasz. 1, Nr. 23, S. 4–6) ist es ziemlich eindeutig, dass das Lügentobel mit dem Letzitobel gleichzusetzen ist. Heute verläuft die Gemeindegrenze nicht von der Simmi her das Letzitobel hinauf, sondern ein Tobel weiter östlich zwischen Walenbrand und GästelenLieu : bis an dessen Ende bei der SummerigweidLieu : . Von dort geht die Grenze scharf nach Westen in das Tobel des LetzibachsLieu : .
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Es stellt sich die Frage, ob BätzlersLieu : Badbrunnen mit dem BätzlibadLieu : gleichzusetzen ist: Laut ortsnamen.ch liegt das Bätzlibad am hinteren Grabser BergLieu : , offenbar am gleichen Ort wie das heutige Bädli vor der BätzlereggLieu : . Das Bätzlibad wird jedoch 1765Date : 1765 (OGA Grabs O 1765-1) und 1783Date : 1783 etwas genauer in den Grenzbriefen zwischen den Herrschaften WerdenbergLieu : und Hohensax-GamsLieu : beschrieben, wo «die marchungTerme : von oben herab ihren anfang bei dem BätzlibadLieu : nimt, von da aber in das SimmitobelLieu : und durch dieseres tobellTerme : beständig hinaus sich ziehet bis anfangs der ebneTerme : » (OGA Grabs O 1783-1). Laut dieser Beschreibung kann das Bätzlibad nicht beim heutigen Bädli gelegen haben, das viel weiter östlich und weit entfernt vom Simmitobel am BruggbachLieu : am Grabser BergLieu : liegt. Das Bätzlibad ist die oberste Grenze zwischen den Herrschaften Werdenberg und Hohensax-Gams und muss im Simmitobel viel weiter oben am hinteren Grabser Berg gelegen haben. Wahrscheinlich ist es bei der heutigen Badweid oder etwas unterhalb der Badweid im Simmitobel zu lokalisieren. Es muss in der Nähe von Bätzlers Badbrunnen, der bei der Tobelsäge liegt und die unterste Grenze zwischen Hohensax-Gams und dem Toggenburg (bzw. Gams und Wildhaus) bildet, sein. Im gleichen Gebiet liegt nämlich die ZapfenmüliLieu : , die 1497Date : 1497 und 1501Date : 1501 als Grenzpunkt der drei Gerichte Hohensax-Gams, Toggenburg und WerdenbergLieu : beschrieben wird. D. h. die Grenze der Grafschaft Werdenberg bzw. der Gemeinde Grabs stösst dort auf die Grenze zwischen dem Toggenburg und Hohensax-Gams. Aufgrund der Ähnlichkeit von Name und Lage könnte man davon ausgehen, dass Bätzlibad und Bätzlers Badbrunnen identisch sind. Ersteres wird jedoch nur als Grenzbezeichnung zwischen Werdenberg und Hohensax-Gams gebraucht, während letzters nur als Grenzbezeichnung zwischen Hohensax-Gams und dem Toggenburg genannt wird. Es ist durchaus möglich, dass auf beiden Seiten der Simmi ein Bad bzw. ein Badbrunnen ist, Bätzlibad auf der Grabser Seite der Simmi und Bätzlers Badbrunnen in der Nähe des Lügentobels auf der Gamser Seite der Simmi. Die Ähnlichkeit des Namens könnte auf einen ehemaligen Besitzer beider Bäder zurückzuführen sein. Der Name könnte jedoch auch identisch sein. In einer Quelle 1761Date : 1761 heisst es «an dem Grabs Berg bey dem Bäzler badhauß» (StiASG Rubr. 85, Fasz. 31).
Zu den unteren Grenzen zwischen Grabs und Gams bzw. Werdenberg und Hohensax-Gams vgl. auch SSRQ SG III/4 91-1; SSRQ SG III/4 117-1. Zu den Grenzen zwischen Grabs und Wildhaus vgl. SSRQ SG III/4 85-1.
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Zu den Grenzen von Hohensax-Gams siehe auch die Übereinkunft von Schwyz und Glarus mit Gams 1497Date : 1497 (SSRQ SG III/4 94-1).
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Erst 1640 entstehen Unsicherheiten über die 1517Date : 1517 bestimmten Grenzen, da die dort beschriebenen Grenzpunkte zu weit auseinander liegen. Darauf werden 1644 neue Grenzsteine gesetzt und beschrieben. Wildhaus beschwert sich über die Grenzen, weshalb der Abt von St. Gallen die Grenzsetzung nicht bestätigt. Der Konflikt schwelt weiter und bricht 1669Date : 1669 wieder aus, als der Abt beschliesst, den 1644Date : 1644 gesetzten und umstrittenen Grenzstein zu entfernen. Im gleichen Jahr jedoch einigen sich die Abgeordneten von SchwyzOrganisation : und GlarusOrganisation : sowie dem Kloster St. GallenOrganisation : über die Grenzen: 1. Es bleibt beim Schiedsspruch von 1517 und laut dessen Inhalt soll 2. «deß Bätzlers BaadtbrunenTerme : Lieu : die erste markTerme : gelten, 3. welche dem steinTerme : , so mit ihr hochfürstlAbréviation gnaden und der herschafft GambsLieu : wappenTerme : bezeichnet, in der wiß oberhalb der straßTerme : sitzet, entsprächen. 4. Dahero es in die tieffe des LügentoblelsAinsi, alda an beeden portenTerme : 2 stein zue sehen, die hinunder in die tieffe deüten. [p. 9]Saut de page 5. So danne dem LügentobelLieu : nach hinuf bis an dessen endt, alda abermahlen ein marksteinTerme : zue setzen. 6. Und von dannen der grede in ein creützzeichenTerme : , so uf den fürstTerme : deß bergTerme : s genandt GätteriLieu : zue machen gehen» (StiASG Rubr. 121, Fasz. 1, Nr. 23, S. 8–9; vgl. dazu auch die verschiedenen Akten und Pläne im StiASG Rubr. 85, Fasz. 31).
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1725Date : 1725 werden die beiden Vergleiche von 1517Date : 1517 und 1669Date : 1669 bestätigt und die GrenzenTerme : der Herrschaften erneuert. Es wird ein neuer Grenzstein «mit einem bährenTerme : gegen ToggenburgLieu : und einem gambsTerme : gesezet bey endt des LugentobelsLieu : nechst einem weegTerme : , dienent den graden weeg an die first und blangTerme : genant GättereyLieu : und gleich da mann daruber steigen kann, selbigen auch alß ein marckhstein gelten solle». Diese Neuerung wird am 19. März 1726Date : 19.03.1726 vom Kloster St. GallenOrganisation : bestätigt (LAGL AG III.25, Bündel 101).
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Eine umstrittene GrenzeTerme : zwischen den beiden Gemeinden GamsLieu : und WildhausLieu : ist besonders der GulmenLieu : : 1495Date : 1495 wird erstmals ein Zeuge um den Gulmen befragt (PA Hilty S 006/006). 1658Date : 1658, 1741Date : 1741 und 1781Date : 1781 werden die Grenzen am BergTerme : Gulmen erneuert. Als Grenzpunkte werden WisschnorrenLieu : und das WannenbordLieu : genannt (OGA Gams Nr. 115; Nr. 165). Beide Namen sind abgegangen. Sie liegen wohl im Gebiet unterhalb des GätterifirstLieu : beim WannenchopfLieu : , auch Wannenturm genannt. Das Wannenbord liegt nicht wie von ortsnamen.ch angenommen im Gebiet von WanneLieu : (4058702), sondern von WanneLieu : (4058701) bzw. der heutigen Gemeindegrenze.
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Zu Konflikten zwischen Gams und Wildhaus um AlpenTerme : , Alpwege oder Alpgrenzen vgl. StASZ HA.II.407 (17.06.1437); OGA Gams Nr. 103 (01.12.1633); Nr. 153 (22.08.1651); StASZ HA.IV.404, o. Nr. (08.01.1776).
Texte édité
Annotations
- Variante alternative dans OGA Gams Nr. 38 : marchen.↩
- Par-dessus : zeiget.↩
- Ajout au-dessous de la ligne par une autre main.↩
- Lāch: Grenze. Idiotikon 3, 998, 2f. In der Transkription von Oskar Lutz (als Beilage zu OGA Gams Nr. 37) nach der Kopie im StiASG irrtümlich als «lorch» gelesen. In der Kopie aus dem 18. Jh. (StiASG Rubr. 121, Fasz. 1, Nr. 23) heisst es jedoch wie im Original «lach».↩
Résumé
Ulrich VIII. von Sax-Hohensax schlichtet den Streit zwischen Franz, Abt von St. Gallen, zusammen mit seinem bevollmächtigten Anwalt Hans Giger, Landvogt der Grafschaft Toggenburg, auch Ammann und Gemeinde der Landleute von Wildhaus einerseits sowie Schwyz und Glarus und der Gemeinde der Landleute von Gams andererseits um die Grenzen der Hoch- und Niedergerichte.
Der Aussteller siegelt.