SSRQ FR I/2/8 65.38-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 65.38-1
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François Franex, Claude Corminboeuf – Instruction
1623 octobre 12.
Texte édité
François FranexPersonne : Dans la marge, den man in ewigkheit vereidetTerme : , hußfrauw1 bittet, ime etwas termyns zu vergünstigen, syner sachen ordnung zu schaffen mögen und mit den glöubigernTerme : abzumachen. Hat ein monatPériode : 1 mois erlangt mit lobungTerme : , sich darzwüschen gegen niemanden zu rechenTerme : .
Femme du chastelain2Dans la marge de CugieLieu : insteTerme : pour la liberation de son mary. Daruff ist das erst und anders examenTerme : oder ein ußzug derselbigen verlesen worden. Darin vil wichtige artikhel der improcedurTerme : , corruption, extorsionenTerme : , unlutterkheit und andere bubenstüklinen halben, etlich auch so nach der hexeryTerme : thunkhen wöllendt, begriffenTerme : . Darüber soll man im für den anfang erfragen und widerbringen. Darzwüschen wirt man mit dem angeberTerme : FranexPersonne : fürfahrenTerme : .
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