SSRQ FR I/2/8 207.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 207.10-1
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Catherine Repond – Instruction
1731 juillet 13.
Texte édité
BefelchTerme :
An den hochgeehrten hAbréviation alt bburgermeisterTerme : GottrauuPersonne : , sich alCorrection par-dessus, remplace : nahäroTerme : zu begeben
auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so
wohl dem rathschlagTerme : alß der fürnehmenden examinationTerme :
der einligender Catherine RepondPersonne : beywohnen könne;
ehehaffteTerme : noth vorbehalten, welche er ihr ggnaden forzustehlenTerme :
wißen wirdt.
auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so
wohl dem rathschlagTerme : alß der fürnehmenden examinationTerme :
der einligender Catherine RepondPersonne : beywohnen könne;
ehehaffteTerme : noth vorbehalten, welche er ihr ggnaden forzustehlenTerme :
wißen wirdt.
Die im Bößen thurnLieu : einligende Catherina RepondPersonne : von VillarvollardLieu :
soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten hhherren eines wohl
bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungTerme :
mit dem teüffellTerme : , wie, wo und wan solche geschehen, ob es
schrifftlich oder auf welche manier. 2do ob sie dem menschen
und vichTerme : leibs krankheiten angeblasenTerme : oder sonsten schaden
zugefüegt, seye mit eyerenTerme : oder anderwärtig,
und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für
[p. 398]Saut de pagefürÀ corriger en : b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens
gewesen, mehreren leüthenTerme : , so dan auch dem vichTerme : übelsTerme : an zu
hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.
3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenTerme : verharret,
und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist,
diß aber in generalibus terminisChangement de langue : latin und ohne nambsung ihrer
schwäster1. 4to specialiter und umbständtlichen soll sie
befragt werden über die ergangenheit des emfangnen
büchßen schutzTerme : ; so dan auch wie, wo und wan und waß
für schaden sie der DllesDemoiselles von BellerochePersonne : außgewürcktTerme : ;
und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen
inquisitionTerme : undt außaagen examiniert. Ubrigens werde
sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau
des scharpffrichtersTerme : oder bettelvögtinnen überall
geschohrenTerme : , mit warmen wasser gewaschen und
nachwerthsTerme : ihro ein benediciertesTerme : kleid angethan,
so dan auch ein agnus deiTerme : , ihro geweichtesTerme : wasser
zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen.
Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationTerme :
beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt,
dorten sich einzufünden.
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