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SSRQ FR I/2/8 206.3-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe

Citation : SSRQ FR I/2/8 206.3-1

Licence : CC BY-NC-SA

Anna Maria Schorderet-Vernin – Interrogatoire

1723 décembre 3.

  • Cote : AEF, Thurnrodel 19, p. 479–480
  • Date : 1723 décembre 3
  • Support d’écriture : Papier
  • Langues : allemand, français

Texte édité

ZaquemarLieu : , den 3ten decembrisÀ l’original : decbrisChangement de langue : latin 1723Date : 03.12.1723

Wohlgeehrter hAbréviation großweibelÀ l’original : groß von MontenachPersonne :
Hochgeehrter hAbréviation rathsherr undt ambts burgermeisterTerme : À l’original : ambts burgermstr GottrawPersonne :
FirgisenPersonne : weibel

Die in arrest ligende Anna Maria Schorderet, gebohrne VerninPersonne : , sagt, wüsse zwar ihr alter nicht, seye aber eine kleine mettlenTerme : gewesen, da die SchmittgassenLieu : ist verbronnen. JezunderTerme : wohnet sie gantz allein in der underen kammer bey 3 KönigLieu : . Sonsten habe eheman undt 4 khünderenTerme : beyleben.
Gestrig tags, als sie von MurCorrection par-dessus, remplace : hathenLieu : mit tabac pfeiffenTerme : ankamme undt nacher haus sich begabe, ist sie von weiblen auffgehalten undt ins RathhausLieu : geführt worden, wo sie alsdan von dem wohlgeehrten hAbréviation rathaman1 vernohmen, sie solte zu folg oberkeitlicher urthelTerme : eingeseztTerme : werden. Glaubte sie dan nichts anders, als wäre einer gnädigen oberkeit zu gehorsamen schuldig, undt das umb desto mehr, weillen sie sich wohl spührete. Hiemit ist sie freywillig undt ungezwungen auff ZaquemarLieu : gangen. Die ursach aber ihres verhafftsTerme : wüsse sie einmahl gantz undt gahr nicht. Mit verharrung undt verneinung, den sohn des HautsPersonne : , da diser götte gewesen, nicht gesehen, angeredt noch angeriertTerme : , vill weniger ein anders mahl von demselben einen streichTerme : empfangen zu haben. Zu dessen bekräfftigung wolle sie leben undt sterben.
InterrogéeÀ l’original : I, wo sie am verwichenen mittwochen vor 14 tägPériode : 14 jours zwischen 4Heure : 16:00 oder 5 uhren nachmittagHeure : 17:00 gewesen? RéponduÀ l’original : R, weis es nicht noch sich erinneret, glaubt in allweg, sie seye zu hauß gewesen.
Wo sie am tag, da gedachter knab götte gewesen? RéponduÀ l’original : R, bey der BeineraPersonne : , beym hAbréviation AmanPersonne : undt MesserschmidtPersonne : , ohngefer da man getaufftTerme : hat undt auch hernach.
InterrogéeÀ l’original : I, ob sie vihlmahlen beym HautPersonne : gewesen? RéponduÀ l’original : R, vor das die frauw bümpeterTerme : 2 worden, [p. 480]Saut de pagehat ihro 4Unité monétaire : 4 livres oder 5 pfundtUnité monétaire : 5 livres roshaaren für pallenTerme : verkaufft. Andere mahlen aber callenderTerme : zu khauffen in selbiges haus hingangen, vor der zeit ist sie nicht eingetretten.
InterrogéeÀ l’original : I, ob man sie nicht habe von weniger zeit här in gedachtem haus einzichen oder einlocken wollen. RéponduÀ l’original : R, von nein3.
InterrogéeÀ l’original : I, ob sie nit gehört sagen, was disem knab geschehen ist? RéponduÀ l’original : R, von ja4, mehrere persohnen haben ihro anzeigt, diser knab seye besessenTerme : gewesen, undt das mensch, so ihme böses soll gegeben haben, hätte rothe ärmel ahn. BeynebensTerme : vorbrachte, sie wäre dessen einmahl gantz unschuldig. Gott wüsse, wie man ihr unschuldiger weis anklagt, wolle aber alles das jenige dem allmächtigen auffopferen, undt seye nicht das erste mahl, dass der kleine PossartPersonne : undt vill andere in der AuwLieu : ihr nachgeschruen, sie, verhaffte, seye ein hetzTerme : . Zu ehren gottes wolle sie aber solches ihnen nachlassen.
InterrogéeÀ l’original : I, ob sie nicht einen pater capucinerTerme : angetroffen, als sie zu hauß gienge? RéponduÀ l’original : R, es könte wohl sein, thuet sich aber nit errineren. Ob sie nicht khundtsameTerme : habe mit der SchüreraPersonne : im NeigleLieu : ? AntwortetÀ l’original : Antw, keine andere, als da sie mit milchTerme : passiertTerme : , gibt ihr den guthen tag undt gutte nacht.
InterrogéeÀ l’original : I, hat grosse khundtschafftTerme : mit der DemoiselleÀ l’original : Dmelle GarmiswillPersonne : ? RéponduÀ l’original : R, sie ist villmahlen in ihres haus ein undt ausgangen.
InterrogéeÀ l’original : I, ob St. Elisabetha tagDate : 19.11.1723 in der stuben die DemoiselleÀ l’original : Dmle mit der magd AibenaPersonne : nit zusammen angetroffen undt ihnen gefragt, was sie mit einen andern schwätzen? RéponduÀ l’original : R, nein.
Ob sie nicht in der NeiwenstattLieu : gewohnt, auch mit der BelschingeraPersonne : getruncken? RéponduÀ l’original : R, ja, habe einmahl mit derselben ein viertel wein getruncken, darvon beide genuzgetTerme : . Übrigens erhaltetTerme : , sie habe die wahrheit angeben undt könne ferners nicht offenbahren; darauff wolle sie sterben, folgsam dessen sehr unschuldig zu seyn. Actum ut anteChangement de langue : latin.

IdemChangement de langue : latin5 Seing/signe notarial

Annotations

  1. Correction par-dessus, remplace : h.
  1. Gemeint ist der StadtammannTerme : Jakob BumanPersonne : .
  2. Dieser Begriff ist unklar.
  3. La formulation paraît curieuse. Il convient de la comprendre littéralement comme : « elle a donné la réponse de non ».
  4. La formulation paraît curieuse. Il convient de la comprendre littéralement comme : « elle a donné la réponse de oui ».
  5. Gemeint ist der Gerichtsschreiber Josef Nikolaus Chrysogonus GottrauPersonne : .