SSRQ FR I/2/8 205.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 205.5-1
Licence : CC BY-NC-SA
Claude Pythoud – Instruction
1695 mars 11.
Texte édité
Einligender
Claude PythoudPersonne : , wider welchen die
anbefohlene information zu CurnilliensLieu :
unnd der enden auffgenommen unnd heüt
verleßen worden. Werde weiters examiniert, auch visitiertTerme : , umb zu erfahren
ob er gezeichnetTerme : . Ad referendumChangement de langue : latin. Alßdan
wird man weiters rathig werdenTerme : .
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unnd der enden auffgenommen unnd heüt
verleßen worden. Werde weiters examiniert, auch visitiertTerme : , umb zu erfahren
ob er gezeichnetTerme : . Ad referendumChangement de langue : latin. Alßdan
wird man weiters rathig werdenTerme : .
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