SSRQ FR I/2/8 154.30-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 154.30-1
Licence : CC BY-NC-SA
Agathe Wirz-Corboz, Mathia Palliard-Cosandey – Jugement
1651 août 30.
Texte édité
Gefangne
Agatha CorbozPersonne : , die nach sag des nachrichtersTerme : theüfflisch gezeichnetTerme : , unndt
Mathia CosandeyPersonne : , hiesige wyber (welche der häxeryTerme : sehr verdacht unndt
deßwegen das keyßerliche rechtTerme : , auch die zwehellenTerme : unnd andere torturenTerme : mit dem fäßlynTerme : , benemmung des schlaffsTerme : 3 mahll 24 stundtPériode : 24 heures,
und derglychen peinigungTerme : ohne einige bekandtnußTerme : ußgestanden). Sindt, wylen
sie underschydenliche mahl angeben worden, in ein ewige gefangenschafftTerme : hiemit
verdambt. Gott sye ihnnen gnädig.
Mathia CosandeyPersonne : , hiesige wyber (welche der häxeryTerme : sehr verdacht unndt
deßwegen das keyßerliche rechtTerme : , auch die zwehellenTerme : unnd andere torturenTerme : mit dem fäßlynTerme : , benemmung des schlaffsTerme : 3 mahll 24 stundtPériode : 24 heures,
und derglychen peinigungTerme : ohne einige bekandtnußTerme : ußgestanden). Sindt, wylen
sie underschydenliche mahl angeben worden, in ein ewige gefangenschafftTerme : hiemit
verdambt. Gott sye ihnnen gnädig.
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