SSRQ FR I/2/8 15.19-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 15.19-1
Licence : CC BY-NC-SA
Antoine Péclat – Instruction
1621 septembre 2.
Texte édité
Proces ChastonayeLieu :
Antoine PeclatPersonne : , so das keyserlich rechtTerme : schon vor
26 jarenPériode : 26 années undt jetz widerumb ohne bekhandtnußTerme :
ußgestanden. Diewyln das examenTerme : wytloüffig unndt
er sich gezeichnet befindt unndt ohne empfindligkheit
mit einer kuffenTerme : darin stechen laßen, soll noch mit
der zwähelenTerme : torturiertTerme : werden.
26 jarenPériode : 26 années undt jetz widerumb ohne bekhandtnußTerme :
ußgestanden. Diewyln das examenTerme : wytloüffig unndt
er sich gezeichnet befindt unndt ohne empfindligkheit
mit einer kuffenTerme : darin stechen laßen, soll noch mit
der zwähelenTerme : torturiertTerme : werden.
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