SSRQ FR I/2/8 144.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 144.2-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Grosse, Anni Schueller, die Kleine, Elsy Schueller, Anni Dumont – Instruction
1649 novembre 8.
Texte édité
ExamenTerme : wider Anni SchullerPersonne :
Dardurch sie der hexeryTerme : sehr bedachtTerme : wirdt. Ist auch nüwlich
angeben, nachmahls widerrumben entschlagenTerme : worden. Die soll darüber
erfragt, unnd nach unnd nach das keyßerliche rechtTerme : an ihr
geübt werden. Wo sie aber einfähltigTerme : wäre, halten die hhrnherren des grichts yn
ihrer discretionTerme : gemäß. Die anderen zwo schwester1 sollend auch yn
gethürnetTerme : , wie auch die lahme AnniPersonne : 2, unnd wider sie examinaTerme :
[p. 429]Saut de pageuffgenommen werden. [...]Non-pertinence éditoriale3
angeben, nachmahls widerrumben entschlagenTerme : worden. Die soll darüber
erfragt, unnd nach unnd nach das keyßerliche rechtTerme : an ihr
geübt werden. Wo sie aber einfähltigTerme : wäre, halten die hhrnherren des grichts yn
ihrer discretionTerme : gemäß. Die anderen zwo schwester1 sollend auch yn
gethürnetTerme : , wie auch die lahme AnniPersonne : 2, unnd wider sie examinaTerme :
[p. 429]Saut de pageuffgenommen werden. [...]Non-pertinence éditoriale3
Annotations
- Gemeint sind Anni SchuellerPersonne : , die Kleine, und Elsy SchuellerPersonne : .↩
- Son procès commence le 12 novembreDate : 12.11.1649. Voir SSRQ FR I/2/8 146.0-1.↩
- Der nächste Abschnitt betrifft den Prozess gegen Tichtli GötschmannPersonne : . Vgl. SSRQ FR I/2/8 142.31-1.↩
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