SSRQ FR I/2/8 144.12-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 144.12-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Grosse – Instruction
1650 décembre 20.
Texte édité
Gefangne
Tochter der Margreth DietrinaPersonne : Dans la marge1 im MuolersLieu : , die in bandenTerme : ligt unnd letstlich
ihre ledigungTerme : uff den zulaß der gmeinderenTerme : limitiert
worden. Unnd es bedencklich ist, sie länger ynzehaltenTerme : oder
aber zu ledigenTerme : . Soll für ein mahl in des DaglonsPersonne : stubenTerme :
gelegt werden.2
ihre ledigungTerme : uff den zulaß der gmeinderenTerme : limitiert
worden. Unnd es bedencklich ist, sie länger ynzehaltenTerme : oder
aber zu ledigenTerme : . Soll für ein mahl in des DaglonsPersonne : stubenTerme :
gelegt werden.2
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