SSRQ FR I/2/8 123.23-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 123.23-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Kleine, Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller – Interrogatoire
1646 août 30.
Texte édité
ThurnLieu : , 30ten augustiChangement de langue : latin 1646Date : 30.08.1646
HrAbréviation großgroßweibel1
HrAbréviation ProginPersonne : , hrAbréviation ReynoldtPersonne : , jrjunker von TornierPersonne :
TechtermanPersonne : , StutzPersonne :
SchallerPersonne :
Weybell
HrAbréviation großgroßweibel1
HrAbréviation ProginPersonne : , hrAbréviation ReynoldtPersonne : , jrjunker von TornierPersonne :
TechtermanPersonne : , StutzPersonne :
SchallerPersonne :
Weybell
Klein Anni SchullerPersonne : , die jüngste tochter der hingerichten TietrinnaPersonne : ,
als sie abermahlen examiniert unndt mit dem zendtnerTerme : ,
daran sie gebunden worden, getreüwetTerme : ward, hatt nichts
bekhennenTerme : wollen unndt weinend vermeldtTerme : , sy sie der häxeryTerme :
unschuldig. Unndt wan ihre mutter sie villeüchten angeben hätte, so
habe dieselbe ihren grob unrechtCorrection à la hauteur de la ligne, remplace : unnda gethan. Werde sich
niehmahlen befinden, daß sie jehmandt was leydts gethan noch etwaß derglychen begangen habe. Erfragt,
ob sie nit wüße, waß der lanCorrection par-dessus, remplace : übgec2 schwartzed schatten, so
sie mit ihrer mutter im BuchwaldtLieu : redend gesehen, geweßen
sey unndt derselb bedüttet hab? Hatt geandtworttet, sie
wisse darvon nichts. Unndt glychwohlen sie etwas derglychen gesehen zu haben bekhendtTerme : hatt, sye es doch nit
[p. 323]Saut de pagewahr, sie habe ihren selbs unrecht gethan. Inmassen sie es allerdingen gelaügnet unndt beständig erhaltenTerme : , e–sie habeCorrection au-dessus de la ligne, remplace : sich–e sich in derglychen
sachen, darumb sie erfragt wirdt, niehmahlen vergriffenTerme : . Auch
mit niehmandt (glychwohl sie offt unndt dickhTerme : ersuchtTerme : undt
von vihlen angelangt worden) unzuchtTerme : getriben, sonders
jederwylen müglichesten fleißes sich ehrlich verhalten. Gott
unndt syn reine mutter MariaePersonne : bittendt, sie wöllend ihren uß
diser noth gnädig verhelffen unndt beystähn. Bittet umb
verzüchungTerme : .
KellerLieu : , eadem die et praesentibus dominis ut
supra et domino Jodoco PythonPersonne : Changement de langue : latin
supra et domino Jodoco PythonPersonne : Changement de langue : latin
Anni Schuller, die gehörloßeTerme : Personne : , übelredende unndt halbynfälltige dißer töchteren, auch über alle artickhell des examensTerme :
wyttläuffiglich examiniert, hatt nichts bekhennenTerme : wöllen, sonders
gebetten, man solle sie ledigenTerme : unndt heim schickhen.
wyttläuffiglich examiniert, hatt nichts bekhennenTerme : wöllen, sonders
gebetten, man solle sie ledigenTerme : unndt heim schickhen.
Elsy SchullerPersonne : , die älteste, auch ebenmässig erfragt, will nichts
bekhennenTerme : . Anzeigend, sie hätte nit vermeint, das ihre mutter ein
solche frauw gewesen wäre. Dieselbe hab ihnnen ein grossen
schandtfleckhen angethan. Bittet umb gnad.
bekhennenTerme : . Anzeigend, sie hätte nit vermeint, das ihre mutter ein
solche frauw gewesen wäre. Dieselbe hab ihnnen ein grossen
schandtfleckhen angethan. Bittet umb gnad.
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